Kann man eine nichtzulassungsbeschwerde einreichen?

3 Antworten

nein kannst du nicht. du bist erziehungsunfähig, quälst und misshandelst deine kinder, bist extrem kindeswohlgefährdend, hast sie schwer psychisch krank gemacht und bekommst sie nur um sozialgelder zu beziehen. aufgrund deines asozialen verhaltens wirst du die kinder nie wieder sehen. so stehts im gutachten. was hast du daran nicht verstanden

Alle Kinder wegen vielen falschen Tatsachen in Obhut

Halten wir folgendes fest...

Eine Therapie mit deinem mittleren Sohn war überhaupt nicht möglich und die Therapeutin ist sicherlich nicht dazu da gewesen um dein Kind dauerhaft zu bespaßen.

Bei sämtlichen Kindern haben sich Defizite entwickelt um die ihr euch nicht ansatzweise gekümmert habt, viel lieber habt ihr geschaut noch weitere Kinder zu bekommen, Termine konntet ihr nur schlecht bis gar nicht einhalten, eure Kinder haben keinerlei Strukturen noch Regeln gekannt und konnten ja auch nichts anderes bei euch machen als Medien durchgehend zu konsumieren, ihr habt es ja nicht für nötig gehalten eure Zeit vernünftig mit den Kindern zu verbringen und euch mit ihnen sinnvoll zu beschäftigen.

Gericht und Jugendamt haben sich lange genug von euch beiden auf der Nase herumtanzen lassen, man war sogar noch euch gegenüber so kulant und hat versucht euch immer wieder neue Chancen einzuräumen, aber anstatt etwas daran zu ändern seit ihr weiterhin bei eurem alten Muster geblieben. Eine Verbesserung fand auch erst statt, nachdem sämtliche Kinder von euch in Obhut genommen wurden.

Wie möchtest du eigentlich vor Gericht ziehen? ihr schuldet dem Gericht, wie auch einigen Anwälten noch Geld... Apropro Anwalt, du glaubst doch wohl nicht das euch noch jemand als Mandanten annehmen wird, ihr zwei seit komplett verbrannt und das dürfte sich auch schnell weiter sprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mutter Gans seit 2007

fragen Sie Ihren Anwalt bitte. kannst Du oder Sie denn neue Beweise oder neue Zeugen vorbringen für das, was Du sagst. sonst eher nein.