Kann man ein Tablet, dass es zum Handyvertrag geschenkt gab, weiterverschenken?
Hallöchen, ich habe gerade einen neuen Handyvertrag bei der Telekom abgeschlossen, dazu gibt es neben dem Handy ein Samsung Tablet geschenkt.
Jetzt kann ich eigentlich gar nicht viel damit anfangen (ist auch mein erstes Smartphone und mein erster Vertrag, hatte vorher nur ein Prepaid-Handy) und dachte dann erst, ob ich es wohl verkaufen könnte? Bzw. hatte ich danach die Idee, es meinem Bruder zu schenken, er hätte glaube ich Spaß daran und ich könnte mir andernfalls nie so ein teures Geschenk leisten. Der Vertrag ist bei der Telekom und ich habe 1€ für die Hardware bezahlt. Darf ich das Tablet dann also weiterverkaufen bzw -verschenken? Oder funktioniert das dann gar nicht, weil die Sachen ja sozusagen auf meinen Vertrag "angemeldet" sind?? Was muss ich beachten?
Bitte entschuldigt, wenn sich meine Frage total dämlich darstellt, aber ich habe wirklich bisher null Erfahrungen mit Verträgen usw gemacht... LG
6 Antworten
Hallo
da du einen € dafür gezahlt hast, kannst du das Tablet auch weiterverkaufen oder weiterverschenken. Da es durch den Kaufvertrag in deinen Besitz übergegangen ist.
Lediglich bei einem Garantiefall oder ähnlichem müsstest du wieder aktiv werden, bzw. dem neuen Inhaber eine Rechnungskopie zur Verfügung stellen.
Bei Telekomgeräten müsstest du evtl. auf SIM Lock prüfen, falls es dein Bruder mit einem anderen Vertrag nutzen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Krüger
Hallo
in dem man versucht eine nicht Telekom Sim-Karte in das Tablet einzulegen, evtl. von einem Freund mit eine Vodafone Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Krüger
"geschenkt" haben sie dir das sicher nicht, du zahlst das üblicherweise mit dem Vertrag in Raten. Auch wenn das angeblich "gratis" ist. Da es den gleichen Tarif ohne das "Geschenk" nicht gibt kann man das auch nicht vergleichen. Deswegen bin ich von den 1€ Handys usw. abgekommen und kaufe mir die Teile lieber selbst. Aber es gehört jetzt dir, und du kannst damit machen was du willst. Es dürfte auch nur eins ohne 3G sein (Samsung Galaxy Tab 3 7.0 Lite Wi-Fi), daher kann es auch keine SIM-Lock haben
Moin,
schau in deinen Vertrag. Grundsätzlich kannst du nun damit machen, was immer du willst. Soweit ich weiß, hat die Telekom keine Leihgeräte und du sagst ja selber, dass du es geschenkt bekommen hast. Wenn dem so ist, bleibt es dir überlassen. Ob es SimLock hat, kannst du rausfinden, in dem du eine SimKarte eines anderen Anbieters reinpackst - oder du rufst kurz bei der Hotline an und fragst nach.
Beste Grüße
Gunnar
Nein, das Tablet gehört jetzt dir und du kannst es weiterverschenken, verkaufen, verschrotten oder in der Küche zum Zwiebeln hacken nutzen.
Wenn du es deinem Bruder gibst oder auch verkaufst, solltest du aber prüfen, ob es einen SIM oder Netlock hat - also entweder nur mit deiner SIM-Karte funktioniert oder nur im D1 Netz.
Es kommt auf den Vertrag an, aber im Normalfall gehört die Prämie dir, und du kannst das Tablet natürlich weiter verschenken. Wenn eine Sim-Karte im Gerät ist, kann es allerdings sein, dass das Tablet nur mit Telekom-Simkarten funktoniert (Simlock).
danke! woran erkenne ich denn, ob das tablet SIM Lock hat?