Kann man die Arbeit vom Schneider reklamieren?

7 Antworten

Sofern du dieselben Schuhe wie bei der Anprobe trägst, der Oberstoffe somit die richtige Länge haben sollte, und nur das Futter zu lang ist, handelt es sich eindeutig um einen Verarbeitungsfehler, den du selbstredend reklamieren kannst.

Sei bitte freundlich, das ist ein Fehler, der tatsächlich jedem passieren kann. Das Kleid muss nur minimal unglücklich auf der Büste hängen, das Futter klemmt irgendwo, und schon hast du dieses Problem. Und weil es so leicht und flatterig ist, fällts oft nichtmal beim Abbügeln auf.

Das wird man dir anstandslos in Ordnung bringen. Sollte allerdings doch auch der Oberstoff zu lang sein, hast du ein Problem. Die Schneiderei wird das Kleid kaum länger gemacht haben, als du es wolltest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Summerflower123 
Beitragsersteller
 01.07.2022, 10:50

Danke! Es handelt sich nur um den unteren Stoff der zu lang ist. Das Tüll ist auf der richtigen Länge

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OnkelOzzy  01.07.2022, 12:59
@Summerflower123

Ach so, da ist Tüll drüber. Dann ist da wohl was schiefgegangen. In solchen Fällen sollte der Tüll im Normalfall eine Spur länger sein, nie kürzer. Dürfte kein Problem sein, das zu reklamieren.

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Nein da bist Du ganz alleine selber Schuld. Das Kleid paßt. Du hättest dem Schneider sagen müssen, daß Du es mit flachen Schuhen tragen wirst. Daher kannst Du auch nicht reklamieren. Zieh die hohen Schuhe an. Wenn der Schnieder kulant ist, kürzt er es nochmal, aber wenn das so viel Arbeit war, wirst Du wahrscheinlich nochmal dafür bezahlen müssen und das ist auch völlig i.O.


Summerflower123 
Beitragsersteller
 01.07.2022, 09:43

Ich hab die gleichen hohen Schuhe getragen heute, wie beim Abstecken?
sonst würde es ja auch kein Sinn machen

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Jo3591  01.07.2022, 09:45
@Summerflower123

Dann reklamiere, bist Du denn beim Schneider auch mit dem Kleid ein paar Schritte gegangen?

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Ein Kleid zu kürzen ist doch echt so einfach, warum zahlst du dafür einen Haufen Geld? Sowas mach ich im Schlaf mit meiner Nähmaschine zuhause...

Aber naja, du bist halt in der Beweispflicht, dass er es wirklich länger gelassen hat als egentlich abgesprochen war....


Elumania  01.07.2022, 09:45

Ich habe auch keine Nähmaschine daheim und ich denke der Schneider macht es besser, schneller und günstiger als man selbst ohne Know How und Nähmaschine.

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Summerflower123 
Beitragsersteller
 01.07.2022, 09:42

Naja was heißt abgesprochen. Ich habe den Auftrag gegeben, dass Kleid so zu kürzen, dass ich darin gehen bzw. tanzen kann. Ich sage ja nicht das er es mit Absicht länger gelassen hat, aber er hat es angesteckt. Da ich davon keine Ahnung habe gehe ich in so einem Fall davon aus, dass derjenige weiß war er tut.

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Natürlich kannst du eine Nachbesserung verlangen und solltest dies auch tun.

Kannst Du natürlich beanstanden und Nachbesserung verlangen.

Allerdings bist Du nicht ganz unschuldig, denn Du hättest das Kleid gleich bei der Abholung überprobieren sollen.