Kann man der Imam sein, wenn das Gebet bereits vollzogen wurde?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Alaikum salam,

nein, wenn er das Asr Gebet verrichtet hat, kann er es nicht nochmal verrichten.

Sein Gebet wäre ein (freiwilliges) Nafila Gebet, sodass er nicht als Imam anderen Leuten vorbeten kann, welche ein Fardh Gebet verrichten.

Das Gebet des Imams muss mindestens gleichwertig zu dem der Gemeinschaft sein, es darf nicht niedriger sein.

Wenn du das Dhuhr Gebet verrichtet hast, eine Gemeinschaft kommt und das Gebet verrichten will, kannst du hinter dem Imam das Gebet als Nafila mitbeten. Andersherum geht es aber nicht.

Das gilt zumindestens nach der Hanafitischen Rechtsschule. Bei den anderen kenne ich mich nicht im Detail aus.

Das Gebet ist eine festgelegte Handlunh und hat ihre Vorschriften, die uns der Prophet ﷺ gelehrt hat und die von den ehrenwerten Gefährten an uns überliefert wurden. In diesem Hadith sagt der Prophet ﷺ : "Das Gebet wird nicht an einem Tag zweimal wiederholt." Gemeint ist damit, dass dasselbe Pflichtgebet nicht an einem Tag zweimal mit der Absicht als Pflichtgebet verrichtet wird. Wenn jedoch jemand aufgrund eines Entschuldigungsgrundes oder um die richtige Gebetszeit sicherzustellen zu Hause gebetet hat und dann mit dem Imam zum Gebet erscheint, obwohl er bereits vorher gebetet hat, dann betet er mit dem Imam und beabsichtigt damit ein freiwilliges Gebet, um dem Vorbild des Gesandten Allahs ﷺ zu folgen, der dies so befohlen hat. Ebenso, wenn jemand das Pflichtgebet in einer Gemeinschaft verrichtet hat und dann eine andere Gemeinschaft zum selben Gebet antrifft, kann er, wenn er möchte, erneut mit ihnen ein freiwilliges Gebet verrichten. Dies stützt sich auf die Worte des Propheten ﷺ an die zwei Männer, die in ihren Unterkünften gebetet hatten: "Wenn ihr in euren Unterkünften gebetet habt und dann zur Moschee einer Gemeinschaft kommt, dann betet mit ihnen, denn es ist für euch ein freiwilliges Gebet." Dies wurde von at-Tirmidhi und an-Nasā'ī überliefert, von dem Hadith von Yazīd ibn al-Aswad rahimahuAllah. Dies fällt nicht unter diejenigen, die das Gebet an einem Tag zweimal wiederholen, denn das erste war ein Pflichtgebet und das zweite ein freiwilliges Gebet. Dieser Hadith bezieht sich also auf jemanden, der das Gebet mit der Absicht der Pflicht wiederholt. Wer es jedoch als freiwilliges Gebet wiederholt, um den Vorzug der Gemeinschaft zu erlangen, fällt nicht unter dieses Verbot

𝔑𝔞𝔣𝔯𝔦𝔞𝔲𝔰𝔑𝔞𝔡𝔬𝔯™

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – طالب العلم

Wa alykum salam,

Nein wenn du gebetet hast dann kannst du kein Imam mehr sein

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser