Kann man den Nachnamen des Partner annehmen,wenn man sich standesamtlich "zusammenschreiben lässt"?

6 Antworten

Die Namensgebeung ist ja nicht abhängig vom Aufwand der Feier! Wenn Du also heiraten willst, dann kannst Du selbstverständlich den Namen Deines Ehepartners annehmen. Vor der Reform des Namensrechts war das so üblich, erst nach der Reform was es möglich den eigenen Namen zu behalten.

Bei meiner Frau ging´s. Bei mir nicht. Man sagte mir auch warum, weiß es aber nicht mehr. Es soll aber Ausnahmen geben. Am besten im Standesamt noch nachfragen.

Was ist denn eine Zusammenschreibung? Normalerweise ist die Ehe eine Ehe - wenn ein Standesbeamter die Trauung vorgenommen hat und die Unterschriften geleistet wurden, ist man nunmal verheiratet, egal ob gefeiert wird oder nicht... Und dann wird halt auch ein Familienname festgelegt, den beide Partner annehmen können oder auch nicht, bzw. Doppelname oder nicht...

eigentlich sollte so was auch ohne feiern funktionieren ;)

ja kann man!