Nach Verwitwung Doppelnamen annehmen?

1 Antwort

Ja, das kann sie! Beim örtlich für sie zuständigen Standesamt kann sie erklären, dem Ehenamen ihren früheren Familiennamen voranstellen oder anfügen zu wollen, also künftig X-Y oder Y-X heißen zu wollen. Andere Personen müssen nicht zustimmen. Die gesetzlich festgelegte Gebühr dafür liegt bei ca. 20 €. Beim Standesamt sollte sie dazu eine Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde ihres Ehemannes mitbringen. Die Erklärung wird je nach Konstellation der Verhältnisse entweder sofort oder schon nach wenigen Tagen wirksam.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Amtsschimmel25  15.03.2019, 13:56

Nein das geht nicht, da die Ehe nach dem Tod des Mannes nicht mehr besteht. Eine solche Namensbestimmung bedingt aber immer eine bestehende Ehe.

0