Kann man den Gerichtstermin verschieben Wenn man krank ist?
Kann man Gericht Termin verschieben mit einer Vorlage eines Attestes
Grund : Psychose , tägliche Migräneanfälle - mit laufenden Konzentrations Schwierigkeiten mit täglichen Erbrechen ?
bist Du berufstätig?
Nein
3 Antworten
Straf- oder Zivilrecht? Im Strafrecht ist eine Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten ein Verfahrenshindernis. Entsprechend würde ein neuer Termin für die Hauptverhandlung anberaumt, oder bei noch nicht absehbarer Krankheitsdauer das Verfahren gem. § 205 StPO vorläufig eingestellt werden.
Im Zivilrecht kommt es indes darauf an, ob es sich um einen Parteienprozess handelt. Sofern dies der Fall ist und du nicht anwaltlich vertreten wirst, ist eine Erkrankung in jedem Fall ein erheblicher Grund, der eine Terminsänderung begründet (vgl. BVerwG NJW 92, 2042; Zöller/Feskorn § 227 Rn. 6 m. w. N.). Wenn es sich aber um einen Anwaltsprozess handelt (§ 78 ZPO) oder du dich freiwillig durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt, ist deine Erkrankung kein erheblicher Grund – um eine Verlegung bitten kannst du natürlich trotzdem, in diesem Fall wird dem Ganzen aber vermutlich nicht stattgegeben werden.
LG
Die andere Frage hatte ich zum Zeitpunkt meiner Antwort noch nicht gesehen, nochmal danke für die Klarstellung. Letztendlich entscheidet sowieso das Gericht über die Verhandlungsunfähigkeit – und wenn hier Zweifel an der Aussage des Arztes oder gar der Echtheit der vermeintlichen Bescheinigung bestehen, darf der FS sich eben beim Amtsarzt vorstellen.
Wie gesagt, in dem Fall müsste festgestellt werden, ob du verhandlungsfähig bist. Eine einfache AU ist hierfür nicht ausreichend. Das zuständige Gericht wird hier im Zweifel eine Stellungnahme deines Arztes fordern oder bei komplizierterer Sachlage auch einen Sachverständigen hinzuziehen.
Ich habe dem Gericht heute ein Attest gefaxt wo klar die Diagnosen drin stehen wo auch drin steht das ich verhandlungs unfähig bin und reiseunfähig
Ich hoffe jedenfalls, Dein Arzt hat den § 278 StGB ganz ganz sorgfältig gelesen.
Ja du darfst nach Vorlage deines Attestes , die du den/der Richter/in vorliegst eine Vertagung beantragen . Dafür gibt jedoch es keine richtige Norm, das entscheidet der/die Richter/in immer alleine, da hast du auch kein Mitspracherecht. Da Migräne ja meines Wissenstandes eine sehr lange Krankheit ist kann es sein ,dass der Termin evtl. Einmal verschoben wird und dann nicht mehr. Möge das Recht bei deinem Prozess gewinnen !
Dann dürftest du überhaupt kein Auto fahren bei einer Psychose und angeblich täglicher Migräne und darum geht es bei dem Termin ja vor dem du dich drücken willst.
Das magst du vllt einmal abziehen, aber kein weiteres mal.
Es geht um Trunkenheit am Steuer und darum das sie sich billig drücken will, aber das schöne daran, irgendwann kann/wird ein Haftbefehl kommen.
Mit einer angeblichen Psycho und der angeblichen Migräne dürfte sie auch gar kein Auto führen.