Kann man das Anerkennungsjahr um Erzieherin zu werden entfallen lassen?
Ich komme aus NRW. Angenommen ich habe die Kinderpfleger Ausbildung und mache dann 2 Jahre die Ausbildung zur Erzieherin, kann ich dann das Jahr Praktikum aufgrund meiner vorherigen Ausbildung ausfallen lassen?
5 Antworten
An wenigen Schulen (zumindest in BW) wird eine Ausbildung zur Jugend- und Heimerzieherin Berufsbegleitend in Form von Blockuntericht angeboten.
Als Kinderpflegerin kann mann sich dann (wie überall?) das Vorpraktikum sparen und sich entscheiden, ob man 2 Jahre in die Schule sitzt, und ein Jahr in einer Einrichtung das Anerkennungsjahr absolviert, oder drei Jahre lang je zwei Wochen im Betrieb, dann wieder eine in der Schule verbringt.
Außerdem gibt es bei uns die Möglichkeit der Schulfremdenprüfung, bei der man als ausgebildeter Heilerziehungspfleger nach individueller Vorbereitung die Prüfung ablegt. Aber ich meine, auch dort kommt man um das Anerkennungsjahr nicht herum.
Nein , kannt du nicht. Das Anerkennungsjahr musst du für Erzieherin immer machen, egal welche Ausbildung du hast.
durch das anerkennungsjahr erhältst du die staatliche anerkennung, ohne diese kannst du sonst nirgends arbeiten!!
nein. in dem praktikum bearbeitest du ja alles, was du neu dazu gelernt hast und musst sicherlich wie ich in SH eine ausfürhliche hausarbeit, bzw praktikumsbericht nachher abgeben
Nein, das gehört zur Ausbildung