Kann man dafür angezeigt werden?

3 Antworten

Wenn du minderjährig bist ist es strafbar, weil es so gesehen Kinderpornographie ist.

Sie könnte damit zur Polizei gehen und erzählen, du hättest es einfach so geschickt. Dann würden deine und ihre Eltern informiert werden und es folgt ein Brief von der Polizei. Eventuell musst du eine Aussage machen und bekommst ein paar Broschüren über Aufklärung und eben die Gefahr solche Bilder zu verschicken. All das KÖNNTE passieren.

Ich gehe aber stark davon aus, dass sie nicht zur Polizei geht. Was würde ihr das denn bringen? Außer natürlich, sie hat dich gar nicht gefragt und du hast es ihr einfach so geschickt - wie gesagt, dann kann sie zur Polizei und hätte auch einen Grund. Aber du hast ja gesagt, sie wollte die Bilder haben, deshalb bezweifle ich, dass sie das wirklich tun wird.

Ich würde ihr nochmal schreiben und fragen warum sie das machen will. Es ist wichtig dass du solche Bilder nicht einfach so rumschickst und natürlich auch nicht ungefragt (aber ich denke das weißt du). Schick sie am besten nur jemandem dem du vertraust und mit dem du in einer Beziehung bist und schau, dass niemals dein Gesicht zu sehen ist.

Wie gesagt, je nachdem was sie macht könnten deine Eltern informiert werden; aber in den Knast kommst du definitiv nicht, keine Sorge

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das kommt ein bisschen auf die Umstände an. Die hast du aber nicht näher erläutert.

Hast du beispielsweise die Bilder an eine 12 jährige geschickt ist das strafbar, auch wenn sie danach gefragt hat.


Nanrewd 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 15:07

Die war 19 ich 15

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Mungukun  22.07.2024, 15:10
@Nanrewd
Die war 19 ich 15

Dann hast du also pornografische Bilder eines Jugendlichen verbreitet.

Verbreitung von Jugendpornografie, § 184c StGB.

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Mungukun  22.07.2024, 15:33
@Nanrewd
Ich hab garnix verbreitet

Also hast du ihr kein Nacktbild geschickt? Dem widerspricht aber deine Aussage aus der Frage:

Mich hat eine nach nudes gefragt ich hab geschickt
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Ja, Verbreitung von Jugendpornografie ist strafbar.


Nanrewd 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 15:08

Ich bin 15 die ist 19 und will meine nacktbilder weiterleiten warum kann ich dafür angezeigt werden

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Winterlimonade  22.07.2024, 15:11
@Nanrewd

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Du kannst SIE dafür anzeigen, bzw. du kannst sie verklagen. Könnte teuer für sie werden, vor allem würde sie sich auch strafbar machen, da du noch Minderjährig bist.

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