Abgeblich mit 14 jährigen sexchat?
Ich bin 19 habe auf omegle mit einem 14 jähriges Mädchen sexchat gehabt. Ich dachte mir wenigstens ist sie 14 weil alles andere darunter ist ein Tabu. Ich habe sie nach Bildern gefragt sie hat ihr insta gegeben. Dann bei Insta schreibt er auf ein Mal: Du pedo ich bin Ein Junge du wirst der Polizei gemeldet schick Geld oder Sonst Polizei. Ich bin ein keinem Fall ein Pedo was soll ich jetzt machen? Kann er mich anzeigen? Ich habe Weder Bilder bekommen noch welche verschickt ich habe nur danach gefragt. Der Junge ist aber trotzdem 14 meinte er. Und hat 1 foto von sich oder seinen Freunden geschickt.
10 Antworten
Ich bin 19 habe auf omegle mit einem 14 jähriges Mädchen sexchat gehabt.
Vollkommen legal.
Ihr hättet euch auch treffen und rammeln können, bis das Bett bricht.
Ich dachte mir wenigstens ist sie 14 weil alles andere darunter ist ein Tabu.
Selbst wenn "sie" 13 gewesen wäre: Du hast sie für 14 oder älter gehalten. Das wäre ein strafbefreiender Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB).
Strafbar ist, mit einem Kind Sex zu haben, WEIL es Kind ist oder zumindest obwohl man das wusste (oder bewusst in Kauf genommen hat). All das ist hier ohnehin nicht gegeben.
Ich bin ein keinem Fall ein Pedo
"Pedos" interessieren sich auch nicht für 14-Jährige. Auch nicht für 13-Jährige. Die interessieren sich für biologische Kinder (also VOR der Pubertät).
was soll ich jetzt machen?
Zur Polizei und Anzeige erstatten, oder einfach gar nichts.
"Gar nichts" ist weitaus unkomplizierter - und darauf wird der Typ spekulieren, falls es nicht so läuft wie erhofft.
Kann er mich anzeigen?
Klar. Dass Du dich nicht von ihm hast erpressen lassen. ^^
Der Junge ist aber trotzdem 14 meinte er.
Vermutlich.
Denn ein erwachsener Erpressser hätte es vielleicht wenigstens geschafft, eine tatsächlich strafbare Handlung als "Druckmittel" zu verwenden. Nicht etwas, von dem er nur in seiner Unfähigkeit glaubt, es wäre eine Straftat gewesen.
Fazit: Solange Du kein Geld angeboten ist, ist alles okay.
Und auch echte Erpresser drängt es nicht gerade, sich bei der Polizei selbst zu verpfeifen. ^^
Kann es nicht sein das sich die gesetzeslage von Bundesland zu Bundesland ändert?
Nicht in Deutschland.
Und ich beziehe mich nur auf deutsches Recht.
Und der Anwalt meinte es ist unwahrscheinlich das der junge mich anzeigt
Sowieso.
Ein Anwalt hat mir geschrieben das selbst das Fragen eine Straftat ist.
... also sofern, wie bereits geschrieben, kein Geld im Spiel/Teil der Frage war.
Sexuelle Handlungen gegen Entgelt sibd für Volljähruge bei Minderjährigen immer strafbar. Auch der Versuch (§ 182 Abs. 2 StGB).
Aber kein Entgelt, keine Straftat.
? Das glaube ich nicht, das weiß ich.
Anwälte haben sehr oft unrecht - sonst gäbe es weniger Prozesse wo man sich streitet, wer denn nun recht hat. 😎
Hat der Anwalt konkret unrecht? Ja, wenn es nicht um Geld ging: https://www.gutefrage.net/frage/abgeblich-mit-14-jaehrigen-sexchat#comment-400154719
14 ist ein kniffliges Alter in Deutschland, da müssen Regeln beachtet werden wie es darf keine Zwangslage ausgenutzt werden, kein Geld verlangt werden und beide müssen es wollen.
In der Frage wurde nichts beschrieben, was da zutreffen würde. Daher handelt es sich wohl um einen relativ dummen Erpressungsversuch durch einen Betrüger.
Was du beschreibst ist die Rechtslage für Geschlechtsverkehr. Die Lage bei Nacktbildern sieht ganz anders aus. (Google Verbreitung und Besitz jungendpornografischer Schriften) wozu der Sexchat UND die Bilder fallen.
Vielleicht wollte er ja nur Selfies oder Fußbilder? Bilder kann vieles heißen.
Auch Sexting unter Minderjährigen ist zunächst nicht verboten. Es kann aber durchaus strafbar sein. Sexuelle Darstellungen von Kindern (bis 13 Jahre) beispielsweise sind ausnahmslos verboten, sie fallen unter den Tatbestand der Kinderpornografie. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren, die sich gegenseitig und - das ist wichtig - einvernehmlich Nacktbilder, sogenannte „Nudes“, zusenden, handelt es sich hingegen nicht um die Herstellung und Verbreitung von Jugendpornografie (§ 184c StGB).
Hab ich gerade ebenfalls nachgelesen. Wäre mir aber bei ner random Person ausm Internet zu heikel, man kann ja keine wirkliche Altersverifikation machen. Und schwupps hast du Kinderpornographie bekommen.
Ja heikel ist die Sache auch... Deswegen würde ich erst gar nicht ein solches Angebot annehmen
man kann ja keine wirkliche Altersverifikation machen.
Die ist auch nicht erforderlich.
Zumindest nicht in Deutschland.
In der Schweiz sieht es anders aus.
Sag du ihn soll er machen aber da er 14 ist werden seine Eltern davon erfahren selbst wenn er es will du hast keine straftat begangen und es wird nichts passieren nur du könntest ihm anzeigen weil er sich als jmd anderen ausgegeben hat das ist eher ein straftat außerdem selbst die polizei wird ihn bestimmt sagen du kannst ihn nicht angezeigt selbst wenn es irgendwie soweit kommt würd das eingestellt die Staatsanwaltschaft hat wichtigeres zutun
Naja erstmal denke ich nicht das da was auf dich zukommen wird. Wenn aber doch etwas kommt fällt das erstmal under Jugendpornografie das das ist ganz komisch in Deutschland, das wird aber nicht hart bestraft und im normal Fall sollte es nur ein normklärendes Gespräch bei der Polizei geben .
Das nennt sich sextortion.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/
Kann es nicht sein das sich die gesetzeslage von Bundesland zu Bundesland ändert? Und der Anwalt meinte es ist unwahrscheinlich das der junge mich anzeigt und selbst wenn dann gibt es viele Möglichkeiten so ein Verfahren einzustellen und wenn nicht dann kommt eine sehr geringe Geldstrafe. Aber er weiß eigentlich auch nicht in welchem Bundesland ich bin.