kann man bestraft werden weil man nicht wusste das sein partner der bruder ist?

6 Antworten

Da in § 173 StGB nicht besonders erwähnt wird, dass auch fahrlässiges Verhalten strafbar wäre, ist es das nicht.

Heißt, du müsstest vorsätzlich handeln (nach § 15 StGB) um den Tatbestand zu verwirklichen und das ist aufgrund der Unkenntnis nicht der Fall (§ 16 StGB).

denke schon dass das nicht legal ist

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heißt es doch, oder täusche ich mich da?

Die Strafe dürfte in dem Fall wegfallen oder vermindert ausfallen. Aber ihre Beziehung dürfen sie dann natürlich nicht mehr fortführen.
Eventuell werden auch die Kinder entzogen damit diese unbehelligt aufwachsen können.

Ich wüsste da keinen Fall den man da als Beispiel dazu ziehen könnte, deshalb sind das eher Vermutungen.

So einen Fall gab es tatsächlich mal, ging durch die Medien. Die beiden mußten sich trennen, wollten aber nicht, und wenn ich mich recht erinnere, ging einer sogar ins Gefängnis.