Kann man beim BGH Behördenwillkür anzeigen?

3 Antworten

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die oberste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort landen Gerichtsverfahren, wenn bereits ein unteres Gericht ein Urteil gesprochen hat und dagegen vorgegangen wird. Man kann sich also nicht direkt daran wenden.

Wenn man eine rechtliche Klärung möchte, muss man erstmal ein Gerichtsverfahren vor einem einfachen Gericht einleiten.
Das kann zum einen durch die Staatsanwaltschaft geschehen, sofern hier Straftaten begangen wurden.
Naheliegender wäre aber wahrscheinlich eine Klage gegen die Behörde vor dem Verwaltungsgericht. Dafür solltest man aber einen Anwalt haben (auch wenn das nicht zwingend ist).

Das setzt aber voraus, dass ein nachweisbar rechtwidriges Verhalten vorliegt.

Eine etwas einfachere Möglichkeit wäre zunächst eine Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde an die zuständige übergeordnete Behörde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Damit wendet man sich an die Staatsanwaltschaft.
Aber so etwas sollte man sich gut überlegen.
Sonst stehen schnell Straftaten wie falsche Verdächtigung oder Verleumdung im Raum.

Es sollte also sehr gut begründet sein.

lg


Schneeloewin 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 21:37

Die gute Begründung gibt es. Es gibt Beweise für das unsachliche und respektlose Verhalten der Beamten.

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HfPol110  04.07.2024, 21:43
@Schneeloewin

Dann geh zur Staatsanwaltschaft. Aber ich denke du wärst mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde besser bedient. Die kannst du direkt bei deinem zuständigen Innenministerium oder Polizeipräsidium einreichen (wenn es um Polizisten geht).

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Du musst schon näher erläutern um was es geht. Dann dir auch gesagt werden, an wen du dich wenden musst.


Schneeloewin 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 21:35

Das steht da: Um Behördenwillkür und Amtsmissbrauch. Lesen will gelernt sein.

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Bergfex49  05.07.2024, 01:06
@Schneeloewin

Wenn Dir hier eine halbwegs vernünftige Antwort gegeben werden soll, ist es schon sinnvoll zu erfahren worum es geht und welches Verhalten Du als Amtsmissbrauch bezeichnest. Nur als Beispiel: wenn Du etwas als Amtsmissbrauch bezeichnest, dann musst Du auch die konkrete Handlung, die diesen Amtsmissbrauch dokumentiert, bezeichnen. Wenn Du nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft hast, die gegen die missbräuchliche Handlung möglich sind, wirst Du als Beschwerdeführer auf den Rechtsweg verwiesen werden.

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