Kann man aus seiner Mietwohnung rausfliegen wenn man außerhalb des Ortes drausen seinen Nachbarn zusammen schlägt?
Ich habe einen respektlosen Nachbarn der glaubt mich stören zu können mit seinem lärm und so also einer der auch einfach etwas krank ist und durchgehend alkoholisiert heim kehrt und randaliert drausen und so einfach ein verdammter Typ Mensch, ich habe ihn einmal darum gebeten das er sein Lärm zu hause unterbinden soll da ich das sehr mitkriege, er so ja ok und so aber keine 3 Tage vergehen beginnt er wieder, er hämmert bei sich rum oder so also ich glaub der läuft mit absicht mit schuhe stampfend bei sich rum, das hört man, ich weiß nicht was ich tun, ausziehen wegen so einem Bas*** kommt überhaupt nicht infrage, ich habe überhaupt keine geduld etwas runterzuschlucken mir schießen alle Bilder in solchen momenten hoch von der agressionstherapie vor 10 jahren die ich machte, ich leide seelisch, ich in am durchdrehen ich schwitze wenn ich an diesem Typen denke weil ich ihn am liebsten wie eine kakerlake zetreten würde. Bitte ssagt mir einfach was ich tun kann, irgendeine vernünftige idee?
5 Antworten
Ja, wenn du wegen Körperverletzung verurteilt wirst, kann dies unter Umständen zur Kündigung des Mietverhältnisses führen, da dem Opfer nicht zugemutet werden muss, mit dem Täter weiter unter einem Dach zu leben.
Ich würde an deiner Stelle nichts machen, außer den Vermietern oder Hausverwaltung Bescheid sagen.
Lass es für dich eine "Prüfung " oder Auffrischung der Agressionstherapie sein. Es wäre doch wirklich schade, wenn durch solche Vorfälle alles für die Katz gewesen wäre.
Alles Andere würde dich auf keinen Fall weiter bringen, eher zurück!
Steigere dich nicht darein.
Mit dem Nachbarn hast Du ja schon gesprochen. Das war der 1. Schritt. Nun sagst Du Eurem Vermieter Bescheid, damit der was unternehmen kann. Und die Polizei rufst Du auch, wenn Dein Nachbar sich zu einer falschen Zeit laut betätigt - z. B. nach 22 Uhr.
Den Kerl zusammenschlagen darfst Du Nicht! Das ist Selbstjustiz - und somit verboten!
Dir kündigen kann Dein Vermieter jederzeit - unter Einhaltund der Kündigungsfrist. Und ohne Grund.
Wie wärs mit Polizei rufen bei Ruhestörung? Zumindest würdest du dich da selbst nicht strafbar machen.
Zusammenschlagen würde ich nicht empfehlen. Die Chance ist hoch das er weiß wo du wohnst
Kurz gesagt ja. Für Körperverletzung kannst du zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Als Häftling kannst du die Miete nicht mehr bezahlen.