Kann man als Soldat auf Zeit nach der Grundausbildung kündigen?

7 Antworten

Wenn ich mich recht erinnere gibt es oder gab es zumindest eine 6 monatig EINSEITIGE Probezeit. Das soll heißen, wenn der Zeitsoldat unterschrieben UND geschworen hat (in der Regenl nach 3 Tagen nach Dienstantritt) kann nur der Dienstherr ihm in den ersten 6 Monaten "Probezeit" kündigen. Er kann aber jederzeit einen Antrag auf Statusänderung einreichen. So kann er vom Zeitsoldaten zum FWDL herabgestuft werden und kann nach Ende seiner FWDL Zeit gehen. Er muss aber evtl. die Differenz zwischen dem FWDL- und dem SaZ Gehalt zurück zahlen.

Eine weiter Möglichkeit ist bzw. war es zumindest als es die Wehrpflicht noch aktiv gab, der KDV Antrag (Kriegsdienstverweigerung). Damit ist er dann auch ruck zuck raus. Aber auch hier kommen evtl. wieder Kosten auf ihn zu.

Er sollte sich das ganze aber gut überlegen!! Diesmal besser als beim letzten Mal!!


Lauriesmr 
Beitragsersteller
 07.01.2013, 17:53

Danke, ich werde deine Antwort an ihn weiter geben! :-) Er ist sich selber auch noch nicht sicher, ob er kündigen will, aber da er gestern so sehr gezweifelt hat, dass es das richtige für ihn ist, hat er mich gebeten mich zu informieren. Wir werden sehen, wie es für ihn weiter geht. Ich unterstütze ihn auch dabei, nur ich will auch nicht, dass er sich unnötig quält. Wir sind erst 17 Jahre alt & hinzu kommt noch, dass er an der Tschechischen Grenze stationiert ist. Also sehr weit weg von zuhause. Möglichkeit wäre auch, dass er sich vielleicht versetzten lassen kann.

LG

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du hast ein halbes jahr probezeit, um zu kündigen oder rausgeschmissen zu werden, wie in der freien wirtschaft. auch nach der probezeit kann dich keiner zwingen beim bund zu bleiben und es gibt auch keine haftstrafen. es kann aber passieren das du nur einen teil deines entlassungsgeldes oder gar kein entlassungsgeld bekommst.

Er hat eine 6 monatige Probezeit in der er wie auch der Dienstherr das Dienstverhältniss beenden kann. Zum jetztigen Zeitpunkt wird seine Dienstzeit erst auf 6 Monate festgesetzt sein. Erst ein paar Tage / Wochen vor dem Ablauf seiner Probezeit wird seine Dienstzeit auf 4 Jahre festgesetzt. Dieses hat er auch so unterschrieben. Er muss kein Gehalt zurückzahlen, einzig die Verpflichtungsprämie, falls er sie schon unwahrscheinlicherweise erhalten hat. Bei weiteren Fragen soll er sich an seinen Spieß wenden, der wird ihm den Kopf diesbezüglich kaum abreißen!

Als Zeitsoldat kann man nicht "einfach so kündigen". Die Rechtgrundlagen ergeben sich aus http://www.gesetze-im-internet.de/sg/__55.html

G imager761


Lauriesmr 
Beitragsersteller
 07.01.2013, 13:30

Danke, aber gilt das auch, wenn man in der Probezeit noch kündigen will? Die Probezeit beträgt ja 6 Monate... LG

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In der Regekl hat er sechs Monate Zeit sich das zu überlegen!

Wenn er allerdings den vierjährigen Zeitvertrag schon unterschrieben hat, ist es zu spät!


Lauriesmr 
Beitragsersteller
 07.01.2013, 03:21

:/

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