Kann man als Landwirt eigene Kinder ganz enterben?
Hallo,
mein Vater macht sich Sorgen, dass er den Hof nicht von seiner Mutter bekommt/erbt irgendwann, da er schon seit 30 Jahren den Hof bewirtschaftet. In der Landwirtschaft kann man ja, wenn man zum Beispiel 2 Kinder hat, ein Kind ganz enterben, da gibt es nur einen minimalen Pflichtteil, da der Hof eben erhalten und nicht zersplintert werden soll. Aber wie sieht es aus, wenn man ein Kind hat, aber den Hof zum Beispiel durch sein Testament anderen Gibt? Kann dann das Kind seinen normalen Pflichtteil fordern? Kann man da sein eigenes Kind dann ganz enterben?
5 Antworten
Kann man als Landwirt eigene Kinder ganz enterben?
Ja.
Unabhängig davon besteht ein Pflichtteilsrecht, welches einen Zahlungsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils gewährt.
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/landwirtschaft.html
Ganz enterben nicht und zudem kommt es wohl auch auf das Bundesland an. In den neuen Bundesländern gilt dieses Höferecht nämlich gar nicht. Da wird "normal" vererbt.
Der
https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtteil_(Deutschland)
ist durchaus nicht minimal. Bei 2 Kindern besteht je Kind Anspruch auf 1/4 des Erbes, lediglich 1/2 ist frei vererbbar. Ist das Erbe im wesentlichen der Hof, dann wäre das 1/4 der Verkehrswert des Hofes, ggf. abzüglich von auf dem Hof liegenden Belastungen.
in welchem Bundesland liegt denn der Hof?
Wem will die Mutter denn den Hof hinterlassen?
Soviel ich weiß gibt es in Bayern keine besonderen Regeln zur Vererbung von landwirtschaftlichen Höfen!
Grundsätzlich entscheidet der Erblasser wer was erben soll!
Den Pflichtteil kannst du immer fordern.
Ich glaube, anderen Verwandten, meinte mein Vater.
Der Hof liegt in Bayern.