Kann jeder Innenarchitekt werden (reichte eine Prüfung?) oder muss man Innenarchitektur studieren?

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Liebe/r Solina8,

liebe Community,

wow, wir sind wirklich überwältigt, wie viele spannende Fragen an Eva Brenner in so kurzer Zeit zusammen gekommen sind!

Auch wenn die Finger von Eva, durch das fleißige Antworten schreiben, schon mehr als am Glühen sind, schafft sie es leider nicht, alle Fragen innerhalb der Sprechstunde zu beantworten. Daher müssen wir Euch noch um ein bisschen Geduld bitten. Eva ist in den nächsten Tagen noch auf der Baustelle zur 150sten Jubiläumssendung von "Zuhause im Glück". Sie wird aber versuchen, Eure Fragen ab dem 23.10.2013 zu beantworten.

Lieben Dank natürlich auch an Eva, die sich hierfür auch nachträglich die Zeit nimmt!

Wenn Ihr sofort benachrichtigt werden wollt, sobald es neue Antworten auf Eurer Frage gibt, könnt Ihr einfach die Funktion „Updates per Mail“ (das runde Klingel-Symbol) am Ende der Frage auswählen.

Wir wünschen Euch noch einen schönen Abend und natürlich weiterhin viel Spaß mit unserer Aktion „gutWohnen“.

Herzliche Grüße

Dein gutefrage.net-Team

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Liebe Solina8,

man darf sich erst dann „Architekt/in bzw. Innenarchitekt/in“ nennen, wenn man das jeweilige Studium abgeschlossen hat und eine mindestens 2jährige Berufserfahrung inklusive Fortbildungen nachweisen kann. Den Nachweis muss man der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes vorbringen und die Aufnahme beantragen. Den Titel zu führen ist nicht erlaubt, da er verbraucherrechtlich geschützt ist. Es dürfen ähnliche Titel wie „Innendesigner“, „Interior Designer“ „Inneneinrichter“ verwendet werden. Da ich mich nicht in die Architektenkammer habe eintragen lassen, trage ich seit dem abgeschlossenen Studium den Titel - „Dipl.-Ing. (FH) für Innenarchitektur“.

Lieber Gruß, Eva

Man muss Innenarchitektur studieren und sich in der Architekten kammer eintragen lassen.Der Architekt ist eine geschützte Berufsbezeichnung.

Innenarchitektur wird geplant von Architekten oder Innenarchitekten; beide Berufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt und im deutschen Architektengesetz verankert.

Ausbildung

Die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt/in" ist in Deutschland gesetzlich geschützt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer Mitglied in einer Architektenkammer ist. Der Eintrag in der Architektenkammer kann nur erfolgen, wenn neben anderen Kriterien insbesondere ein Studium der Innenarchitektur erfolgreich abgeschlossen worden ist, und nach dem Studienabschluss zwei, in Bayern drei Jahre, Berufserfahrung nachgewiesen werden. Deutschland

Innenarchitektur ist ein Studiengang, der in Deutschland an Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien studiert werden kann. In den vergangenen Jahren wurde das Studium mit dem akademischen Grad Diplomingenieur, beziehungsweise Diplom-Designer abgeschlossen. Mittlerweile stellen nahezu alle Studiengänge auf Bachelor und Master um.

Berufsverband ist der Bund Deutscher Innenarchitekten (BDIA) in Bonn.[2]

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Innenarchitektur