Liebe Solina8,
man darf sich erst dann „Architekt/in bzw. Innenarchitekt/in“ nennen, wenn man das jeweilige Studium abgeschlossen hat und eine mindestens 2jährige Berufserfahrung inklusive Fortbildungen nachweisen kann. Den Nachweis muss man der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes vorbringen und die Aufnahme beantragen. Den Titel zu führen ist nicht erlaubt, da er verbraucherrechtlich geschützt ist. Es dürfen ähnliche Titel wie „Innendesigner“, „Interior Designer“ „Inneneinrichter“ verwendet werden. Da ich mich nicht in die Architektenkammer habe eintragen lassen, trage ich seit dem abgeschlossenen Studium den Titel - „Dipl.-Ing. (FH) für Innenarchitektur“.
Lieber Gruß, Eva