Ausbildung Erzieherin, aber ohne Annerkennung - wie darf sie sich nennen?
Hallo, wie darf sich jemand nennen, der die Prüfung zur Erzieherin erfolgreich abgelegt, aber die staatliche Anerkennung wegen längerer Krankheit nicht erhalten hat?
2 Antworten
Die Erzieherausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt, auch wenn man sie auf unterschiedlichen Wegen und an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen erreichen kann.
Da zu dieser Ausbildung zwingend ein Anerkennungsjahr gehört, darf man sich auch nur nach bestandener Abschlussprüfung und dem Anerkennungsjahr "staatlich anerkannter Erzieher/-in" nennen.
Du hast folglich deine Ausbildung nicht abgeschlossen, wenn dir der Praxisteil nicht anerkannt wurde.
Gibt es denn keine Möglichkeit, den nachzuholen? Das würde doch Sinn machen, da mal beim zuständigen Prüfungsamt nachzufragen. Dort könntest du auch nachfragen, wie du dich nun mit einem Teil der Ausbildung nennen darfst.
Du bist "staatlich geprüfter Erzieher".
Du darfst dich aber niemals "staatlich anerkannter Erzieher" nennen - denn das gibt es nur mit bestandenem Berufspraktikum/Anerkennungsjahr.
Es kann sein, dass du auf Kinderpflegerniveau eingestellt wirst, aber ob und wo du arbeiten kannst, ist unterschiedlich geregelt, das entscheidet jeder Träger selbst.