kann ich noch Skonto ziehen?
Eine Rechnung vom 08.4.19 habe ich erst am 12.4.erhalten und am 26.4.Freitag (von meinem Konto abgebucht, Lieferant hat am 29.4. Montag das Geld bekommen)bezahlt. Es sind noch Osterfeiertage zu beachten (19.4-22.4.). Auf der Rechnung steht Zahlungen bis zum 22.04. erhalten 2 % Skonto. Der Lieferant meint das das zu Unrecht abgezogene Skonto ist und will das ich die Differenz nachzahle. Ich habe ihn alles so geschildet , nun er meint das ich eine Woche im Verzug bin. Ja, wenn ich all Tage so zusammen rechne dann natürlich das stimmt, aber was mit um 4 Tage verspätetem Eingang und Feiertage. Ich bin um ein Rat.
5 Antworten
Maßgeblich für die Skontofrist ist das Rechnungsdatum. Feiertage zählen da nicht. mit rein. Insofern gilt ein Skontoabzug bei Zahlungen bis 22.04.19 als rechtmäßig. Ab dem 23.04. ist der volle Rechnungsbetrag zu begleichen. Somit hattest du bei der Abbuchung am 26.04.19 bereits das Skontoziel überschritten. Der Gläubiger ist im Recht mit der Nachforderung!
Gruß
Du hast ein Zahlungsziel von 3 Wochen, also ist die Postlaufzeit auch mit einberechnet.
Gruß
Die Postlaufzeiten sind einberechnet.
Du hättest die Rechnung bis zum 22.4. zahlen müssen. Das hättest Du auch locker geschafft, Du hattest da ja die Rechnung schon über eine Woche.
Zahl den zu Unrecht abgezogenen Skonto nach.
Ja gut, ich schreibe jetzt eine Antwort an alle die mir geantwortet haben. Nun, was ist mit dem verspäteten Rechnungseingang? Es sind 4 Tage nach Rechnungstellung, der Lieferant hätte diese Rechnung auch noch später verschicken können, was dann?
Nicht das Ihr denkt, das ich will nicht das Skonto nachzahlen , nur ich weiß wie es bei unseren Rechnungen die wir an Kunden versenden, meine Chefin rechnet immer den Postweg dazu, das Wochenende, und natürlich die Feiertage.
Der Lieferant hätte sicher die Augen zugedrückt, wäre das Geld am 23. oder 24.4. auf seinem Konto gewesen. Aber die Rechnung Deiner Chefin ist falsch. 14 Tage Skontofrist sind zwei Wochen, nicht drei.
Vielen Dank ! Also , wie es man sieht alles hängt von der Person ab. Rechtlich gesehen hätte ich bis 22.04. die Rechnung abzüglich Skonto zahlen dürfen.
Es ist das Rechnungsdatum gültig und das Datum bis wann Skonto angebiten wird. Du hast es nach dem 22.04.19 überwiesen also besteht kein Anspruch auf Skontoabzug deinerseits.
Feiertage sind dabei unerheblich. Zahl das Geld an den Lieferanten, er ist im Recht.
Ja gut, ich schreibe jetzt eine Antwort an alle die mir geantwortet haben. Nun, was ist mit dem verspäteten Rechnungseingang? Es sind 4 Tage nach Rechnungstellung, der Lieferant hätte diese Rechnung auch noch später verschicken können, was dann?
Nicht das Ihr denkt, das ich will nicht das Skonto nachzahlen , nur ich weiß wie es bei unseren Rechnungen die wir an Kunden versenden, meine Chefin rechnet immer den Postweg dazu, das Wochenende, und natürlich die Feiertage.
Wie Seeheldin bereits schrieb: Der Postweg ist bereits eingerechnet. Es hilft nichts, du musst die Differenz zahlen.
Der Postweg ist eingerechnet ... aber wie ? Man gibt 14 Tage ab Rechnungsdatum, also ab den 08.04.bis 22.04. Sorry , wenn ich jetzt so frage .Ich muss ja auch verstehen .
Wie kommst du auf 14 Tage? Die Geschäftsbedingungen des Lieferanten sind seine Sache. Er kann auch gar kein Skonto anbieten und Sofortzahlung verlangen.
wenn auf der Rechnung steht: Zahlungseingang bis zum 22.4., dann 2% Skonto ......dann gilt das für dich. Es ist müßig, sich darüber mit dem Rechnungssteller rumzustreiten!.
Ja gut, ich schreibe jetzt eine Antwort an alle die mir geantwortet haben. Nun, was ist mit dem verspäteten Rechnungseingang? Es sind 4 Tage nach Rechnungstellung, der Lieferant hätte diese Rechnung auch noch später verschicken können, was dann?
Nicht das Ihr denkt, das ich will nicht das Skonto nachzahlen , nur ich weiß wie es bei unseren Rechnungen die wir an Kunden versenden, meine Chefin rechnet immer den Postweg dazu, das Wochenende, und natürlich die Feiertage.
was DEINE Chefin macht, ist aber nicht der Maßstab für andere. Sie kann auch nach 4 Wochen noch Skonto einräumen, ..........wenn sie das möchte!
Sag mal....geht noch , ich frage einfach nett .Wo ist DEIN Problem?
Es war eigentlich eine sachliche Antwort. Es ist in der Tat völlig unerheblich wie deine Chefin das handhabt. Hier ist es wichtig wie der Lieferant, dem du Geld schuldest das handhabt. Er bestimmt seine Geschäftsbedingungen und die sind deutlich.
danke für deinen Kommentar, Nussbecher! Mir ist völlig unverständlich, warum sich die Fragestellerin auf den Schlips getreten fühlt!
ich habe MEINE Chefin erwähnt , weil , ich nur damit sagen wollte wie es bei uns so ist. Mir ist das natürlich klar , das er bestimmt seine Geschäftsbedingungen. Also rechtlich gesehen muss ich das Skonto nachzahlen. Danke
Der Zeitraum, innerhalb dessen der Rechnungsempfänger Skonto ziehen kann, bezieht sich immer auf Kalendertage.
Die 4-Tage-Woche und Feiertage wie Weihnachten, Ramadan, Ostern und Schwiegermammis Geburtstag verlängern die Frist nicht.
Ja gut, ich schreibe jetzt eine Antwort an alle die mir geantwortet haben. Nun, was ist mit dem verspäteten Rechnungseingang? Es sind 4 Tage nach Rechnungstellung, der Lieferant hätte diese Rechnung auch noch später verschicken können, was dann?
Nicht das Ihr denkt, das ich will nicht das Skonto nachzahlen , nur ich weiß wie es bei unseren Rechnungen die wir an Kunden versenden, meine Chefin rechnet immer den Postweg dazu, das Wochenende, und natürlich die Feiertage.
Ja gut, ich schreibe jetzt eine Antwort an alle die mir geantwortet haben. Nun, was ist mit dem verspäteten Rechnungseingang? Es sind 4 Tage nach Rechnungstellung, der Lieferant hätte diese Rechnung auch noch später verschicken können, was dann?
Nicht das Ihr denkt, das ich will nicht das Skonto nachzahlen , nur ich weiß wie es bei unseren Rechnungen die wir an Kunden versenden, meine Chefin rechnet immer den Postweg dazu, das Wochenende, und natürlich die Feiertage.