Kann ich nach vertragsunterschreibung abgelehnt werden (chronische Erkrankung)?

2 Antworten

Solange Dich Deine Erkrankung nicht bei der Ausführung Deiner Arbeitspflichten stört und nicht zu ständigen Krankschreibungen führt, darf das kein Kündigungsgrund sein.

Außerdem ist der Angestellte nicht dazu verpflichtet, dem neuen Arbeitgeber überhaupt etwas über die Erkrankung zu sagen. Eine Mitteilungspflicht über Erkrankungen besteht nur bei Verminderung der Arbeitsleistung oder bei Erkrankungen, die sich negativ auf Kollegen/Kunden auswirken könnten (Infektionserkrankungen).

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg auf dem Weg ins Arbeitsleben

https://www.nettolohn.de/magazin/krankenversicherung/chronisch-krank-muss-der-arbeitgeber-bescheid-wissen.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 5 med. Ausbildungen und 4 Semester Medizin, eig. Erfahrung

Dein Arbeitgeber wird nur eine Info darüber erhalten ob du für den beruf geeignet bist oder ob es Einschränkungen gibt. Wenn du deine Arbeit machen kannst, wirst du deswegen auch nicht gekündigt. Wenn der Betriebsmediziner aber zu der Erkentniss kommt das der angestrebte Beruf für dich nicht geeignet ist...wird es schwierig

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudium