Kann ich nach der Probezeit (Ausbildung) kündigen?

3 Antworten

Du kannst nach Ablauf der Probezeit mit vierwoechiger Frist zu jedem beliebigen Kalendertag kuendigen (also nicht nur zum Monatsende), wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der Kuendigungsgrund (einer der beiden genannten) muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden.

Die gesetzliche Grundlage findest du im BBiG § 22: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

Ich würde gleich kündigen und in der Zwischenzeit irgendeinen Job machen

Ja, lasse dir in der Berufsschule von den Fachlehrern für Sozialkunde erklären wie es mit der Kündigung in der Ausbildung funktioniert.