Kann ich mich gegen das auslaufen dieses Arbeitsvertrags wehren?
Hallo,
ich habe ein problem.. am 10.07.2024 unterschrieb ich einen arbeitsvertrag in dem folgendes steht
„das befristete Arbeitsverhältnis von Herrn XY wird mit wirkung vom 01.08.2024 bis einschließlich 31.12.2024 verlängert. Der sachliche Grund der Befristung liegt in der Person des Arbeitnehmers, da Herr XY zum aktuellen Zeitpunkt den praktischen teil der Führerscheinklasse B noch nicht abgeschlossen hat und er nur mit gültiger Fahrerlaubnis als vollwertiger Monteur eingesetzt werden kann. Herr XY erhält bis zum 31.12.2024 Zeit, den theoretischen teil der Führerscheinklasse B zu erlangen.“
1.frage: wenn ich es richtig verstehe, muss ich bis zum 31.12.2024 meine theoretische prüfung abglegt haben oder? Diese habe ich jedoch schon einige tage vor dem aufetzen dieses vertrags erfolgreich abgeschlossen und mein arbeitgeber wusste das zu diesem Zeitpunkt auch
2.Frage: meinem arveitgeber ist hier scheinbar ein fehler unterlaufen, also ist er ja bestimmt ungültig oder?
wäre echt toll wenn mir da hemand helfen könnte
5 Antworten
Ich würde an deiner Stelle die Arschbacken zusammenkneifen und den Führerschein bis Ende des Jahres fertigmachen, als Begründung, dass der Führerschein für die Weiterführung des Arbeit unbedingt erforderlich ist, ist die Wirksamkeit gegeben. Schreibfehler hin oder her. Wenn du keinen Führerschein hast, endet dein Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahres.
Kann ich mich gegen das auslaufen dieses Arbeitsvertrags wehren?
Man könnte auch bis zum 31.12. die praktische Prüfung absolvieren und den Führerschein vorlegen - damit wäre der Sachgrund für die Befristung erledigt.
Einen fehlerhalten Vertrag unterschreiben macht das Durchsetzen von Ansprüchen nicht gerade einfacher - auch, weil der Sachgrund trotz allem aus dem Vertrag hervorgeht.
Die Sachgrundbefristung sagt doch aus, das du den praktischen Teil noch nicht hast.
Der Satz mit dem theoretischen Teil ist für die Befristung doch nicht maßgebend.
Ausser einem Schreibfehler kann ich hier keinen fehlerhaften Vertrag erkennen.
Eine Befristung kann auch verlängert werden.
dann leg doch den Führerschein beim AG vor, ich verstehe dein Problem nicht
und ausserdem hast du doch bei Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag gewusst das du die Prüfung abgelegt hast, warum sagst du das nicht?
du hast noch 3 Monate Zeit , wie lange willst du denn die Fahrschule noch machen?
Wenn das vor Gericht geht, wird das nicht easy.
Weil du das auch wusstest und mit dem Wissen seines Irrtums unterschrieben hast.
Ich hab bisher nur den theoretischen teil und sollte absprache technisch bis zum 31.12. auch die praxis haben, was aber vorraussichtlich nich gabz reicht.