kann ich mich für das selbe Fach erneut ins erste fachsemester an einer anderen universität immatrikulieren, wenn ich meinen prüfungsanspruch verloren habe?
Hallo,
ich habe an der DHBW Maschinenbau 2 Semester studiert. Jedoch habe ich eine Prüfung nicht bestanden und wurde daher exmatrikuliert. Aber ich würde gerne Maschinenbau so gerne noch studieren, da es mein Traum ist.
Sozuaagen habe ich dadurch meinen Prüfungsanspruch verloren. Aber gilt das nur für die DHBW oder auch für alle Unis und Hochschulen?
Denn ich würde gerne Maschinenbau jetzt an einer Uni komplett neu vom Anfang studieren, aber wäre das möglich?
Kann mich bitte jemand aufklären?
oder ist das jetzt alles vorbei?
Vielen Dank im Voraus!
1 Antwort
Eine Exmatrikulation hat zur Folge, dass du das Studienfach nicht weiterführen kannst.
Dir bleibt höchstwahrscheinlich nur ein Umschwenken in ein anderes Fachgebiet, bei welchem du dir ggf. Leistungen aus den bereits erfolgreich abgelegten Prüfungen oder anderes anrechnen lassen kannst.
"Kann man nach der Exmatrikulation wieder studieren?
Ja, nach einer Exmatrikulation ist es grundsätzlich möglich, wieder zu studieren. Die Exmatrikulation beendet zwar das aktuelle Studium an einer Hochschule, aber sie schließt nicht die Möglichkeit aus, zu einem späteren Zeitpunkt erneut ein Studium aufzunehmen. Viele Studierende nutzen die Exmatrikulation als Chance, um sich neu zu orientieren, ihr Studienfach zu wechseln oder persönliche Herausforderungen zu bewältigen, bevor sie sich erneut einschreiben. Nach einer Zwangsexmatrikulation besteht jedoch in der Regel eine bundesweite Sperre für den jeweiligen Studiengang."
https://www.anwalt.de/rechtstipps/exmatrikulation [Aufruf am 19.09.2024]