Kann ich einen Geöffneten Controller zurückgeben?

6 Antworten

Naja wenn da ein defektes Gerät gekauft wurde hast du auch das Recht dieses im Rahmen von Garantie und Gewährleistung umzutauschen.

Solch Fehler kann man natürlich erst nach dem Auspacken finden und somit sollte dies gehen solange du die Quittung noch hast.


ma1riama 
Beitragsersteller
 17.01.2023, 02:59

Quittung ist vorhanden :) war mir nur nicht sicher mir ist klar, dass man 1 Jahr Garantie vom Hersteller hat . Will nur nicht morgen blöd dastehen ^^ danke vielmals

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flauski  17.01.2023, 03:12
@ma1riama

Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller. Hier geht es um die Gewehrleistung, zu der der Händler gesetzlich verpflichtet ist.

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Mussr du ausprobieren, manchmal nehmen sie ihn zurück mal nicht. Eine andere Antwort kann man dir hier nicht geben. Aber da du ihn am Freitag den 13. gekauft hast müsste es gehen.


ma1riama 
Beitragsersteller
 17.01.2023, 03:02

Hoffen wir es :) bei Elektronik hab ich immer Pech 🙄, danke für deine Antwort .

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Media Markt bietet auch eine 14-tägige Retoure an. Und da der Controller sowieso defekt ist, dürfte es da keine Probleme geben. Da steht zwar dass nichts versiegeltes zurückgenommen werden darf, da bei den Beispielen allerdings nur Hygieneartikel und Software aufgelistet ist und jede Ware ja irgendwie verpackt ist, fällt der Controller nicht unter versiegelt.

ja das geht schon, wir nehmen an das du den controller vor ort im laden nicht kontrollieren konntest. In so einem fall bleibt ein defekt des gerät nicht aus zu schließen. In der Regel wird so ein gerät ausgetauscht. Anspruch auf gewährleistung hast du als kunde:innen auf jeden fall, falls du das gefühl hast das du eine beanstandung nach der inbetriebname festgestellt hast. Du solltest einen anspruch jedoch in genau dem moment ausprechen und für dich geltend machen (reklamieren zum beispiel) in dem du den anspruch für dich entdeckst. Es kann anderen falls nicht ausgeschlossen werden, dass du auf einen anspruch verzichtest, in dem du den controller zum beispiel stillschweigend über einen längeren zeitraum verwendest und dabei tollerierst, dass du ihn so erhalten hast wie gekauft, mit "besonderheiten". Wenn du aber jetzt zum beispiel zum nächst möglich geeigneten zeitpunkt zu dem händler zurück gehst, und erklären kannst wie du den controller nach ein paar tagen ausgepackt hast und er nicht so wie "normal" funktioniert hat, dann befindet sich der händler zunächst in dem zug-zwang und muss nachweisen können, das der controller funktioniert hat, zum beispiel in dem er dir erklärt wir ihr beide das gerät vor ort ausgepackt habt, angeschlossen, getestet und alles funktioniert hat.

Da schließt sich meistens der kreis, denn man kann nicht davon ausgehen, das ihr beide genau wie beschrieben, den controller zum zeitpunkt des kaufes "geprüft" habt. Also bildet sich hier so eine art schrödingers-katze in der box.. denn auch wenn der händler sich auf die angaben des hersteller verlassen darf, so obliegt die rechtslage zuletzt deiner eigenen empfindung und dem anspruch, ob der controller zum zeitpunkt des öffnen der box gelebt hat, oder tot war..

fazit: es kommt auf das argument an, und den standpunkt den man damit vertreten möchte. Wenn du beschlossen hast, das der controller nicht "okay" ist, und du ab sofort den anspruch erheben möchtest, eine korrektur oder eine verbesserung zu verlangen, durch den austausch auf ein anderes gerät, zum beispiel, dann solltest du zum nächst möglichen zeitpunkt deinen standpunkt einnehmen dazu, mit dem händler kontakt aufnehmen, dich und den umstand erklären, und ihn darum bitten zu überprüfen auf welche weise ihr beide euch über den gegenstand des kaufvertrag einig werden zu können im nachhinein, oder ob er dir einvernehmlich das angebot zugestehen möchte, zum beispiel vom kaufvertrag zurück zu treten und die sache rückabwickeln zu wollen, oder zum beispiel ersatz, oder gleichwertigen ersatz als gutschein zum beispiel, anbieten zu können.

es gilt: gekauft wie gesehen im laden.. und du hast ja nur das versprechen gesehen auf der verpackung, auf der ein vollwertiger controller zu sehen war. Wenn dir am ende aber etwas in einer box verkauft wird, das nicht der tatsache entspechen würde, dann wäre die sicherheit des vertragsabschluss nicht unumstritten, und es kommt zu der situation das beide parteien des vertrag gleichsam alle möglichkeiten zur einigung erneut prüfen müssen im verbleibenden streitfall.

letztendlich gilt noch die tatsache, das die gesamtheit aller interessen im zweifel zu berücksichtigen wären, und der 40 euro controller für deine verhältnisse im "zweifel" sicher teurer wäre, als der verlust einer "gewinn-spanne" eines händlers, und die tatsache das dieser grundlegend versichert wäre gegen solche eventualitäten und im "zweifel" in dem fall einen geringeren schaden erleiden würde, wenn man vor einem gericht ein urteil treffen müsste.

abschlusswort: pack das ding wieder so schön ein wie du kannst, spazier da hin morgen, hundeblick .. story .. und dann sollte das kein problem sein.


ma1riama 
Beitragsersteller
 17.01.2023, 03:15

Danke , für deinen Text / Antwort , drück mir die Daumen , mal schauen ob mein Hundeblick bei Mediamarkt zieht ^^

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xxfistexx  17.01.2023, 03:19
@ma1riama

da bleibe ich total optimistisch, dein blick wird bestimmt ziehen, egal ob hund oder anders. Es kommt auf das Argument an, nicht auf die kontrolle. Viel erfolg.

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Zum Händler gehen und Gewährleistungsansprüche geltend machen - Reparatur oder Ersatz.