Kann ich eine Überweisung rückgängig machen?

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Nach der Zeit kannst ne Überweisung nicht mehr rückgänig machen.
Aber wende dich direkt an das Auktionshaus die leiten meist weitere Schritte ein. Sollte es zur anzeige kommen durch das Auktionshaus dann wirst du eine Info erhalten das ebenfalls auf Privater ebene zu tun. (so zumindest erfahrung bei Ebay)


wolfbock  13.06.2011, 17:41

Wenn du ihn anzeigst bei der Polizei, kommt ein Strafverfahren wegen des Betruges gegen ihm. Der Staatsanwalt eröffnet dabei das Verfahren wegen dem Verstoßes eines Gesetzes, nicht direkt wegen deinem Geld, was viele denken! Du bekommst als damit dein Geld nicht automatisch wieder zurück.

Du muss gegen ihm privat klagen, nicht der Staatsanwalt!

Wenn man aber nur sein Geld zurückgebocht haben will, weil man einen Fehler bei der Überweisung gemacht hat, wird man vor dem Gericht mit der Argumentation schlechte Karten haben.

Deswegen gilt die Faustregel:

Überwiesen ist überwiesen!

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Kontaktiere den Geldwäsche-/Betrugsbeauftragten Deiner Bank. Schildere den Sachverhalt. Er hat die Möglichkeit, unter Umständen sogar die Pflicht, den Sachverhalt aufzuklären und insbesondere Rücksprache mit der Bank des Empfängers zu halten. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Zahlung auf diesem Weg zu ihrem Auftraggeber zurückgekommen ist. Die Mitteilung über die Erstattung einer Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, kann den Vorgang unterstützen.


peeace  11.04.2015, 02:09

Funktioniert das wirklich? 

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Mir ist exakt das Gleiche passiert. Fast der gleiche Betrag, 3 Negativbewertungen trudelten ein plus meine. Keine Antwort vom Verkäufer, seine private email-Adresse löschte er. Du kannst die Überweisung nicht rückgängig machen! Aber dies kannst Du machen: ebay sofort benachrichtigen, sofort alle Daten ausdrucken und bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs stellen und Kopien der Ausdrucke beigeben. Unter Umständen Hinweis auf bandenmäßigen Betrugs geben, wie das bei mir der Fall war, wo sich offensichtlich mehrere Leute gegenseitig die Bälle zuwarfen (mitboten) und das Produkt mehrfach einstellten. Unter Umständen Kontakt aufnehmen mit den anderen, die auch eine Negativbewertung abgegeben haben. Und: dem Verkäufer einen Brief schreiben und Frist setzen (üblich sind 10 Tage / 2 Wochen) für die (Rück-)Abwicklung. Nach Verstreichen dieser Frist kannst Du einen Mahnbescheid über das Amtsgericht gegen den Verkäufer ausstellen. Und dann geht alles seinen Behördengang. Die Mühlen der Justiz mahlen allerdings langsam, dafür um so sicherer.


wolfbock  13.06.2011, 17:40

Wenn du ihn anzeigst bei der Polizei, kommt ein Strafverfahren wegen des Betruges gegen ihm. Der Staatsanwalt eröffnet dabei das Verfahren wegen dem Verstoßes eines Gesetzes, nicht direkt wegen deinem Geld, was viele denken! Du bekommst als damit dein Geld nicht automatisch wieder zurück.

Du muss gegen ihm privat klagen, nicht der Staatsanwalt!

Wenn man aber nur sein Geld zurückgebocht haben will, weil man einen Fehler bei der Überweisung gemacht hat, wird man vor dem Gericht mit der Argumentation schlechte Karten haben.

Deswegen gilt die Faustregel:

Überwiesen ist überwiesen!

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Poschmann hat recht. wenn der verkäufer sich - sagen wir mal - bis zum 12.08.2009 nicht meldet, dann gehe zur polizei und erstatte anzeige. der name, die anschrift usw. musst du dort bekannt geben. ebenfalls den sachverhalt schildern.

gruß

Nein, eine Überweisung, die Du selbst veranlasst hast, ist nicht mehr rückgängig zu machen. Wenn Du keine Ware bekommst, bleibt Dir wohl nur der Rechtsweg.