Im Inlandzahlungsverkehr beträgt die höchste zulässige Bearbeitungsdauer für Überweisungen in Euro 1 Bankgeschäftstag. Bis wann (auch online) der Zahlungsauftrag der Bank zugegangen sein muss, kann man pauschal nicht beantworten, da es in den AGBs der Bank (findet man auf deren Homepage) individuell geregelt ist.

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Habt ihr Euch mal erkundigt, wie das bei Euch die Jahre davon gelaufen ist?

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Quittung/Rechnung mit ausgewiesener MwSt. geben lassen und bei der zuständigen Stelle des Arbeitgebers einreichen. Es sei denn,das ist bei Euch intern andersweitig geregelt.

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Mit Kabel Deutschland kann man ja reden. Bevor ich irgendwas anderes unternehmen würde, würde ich da mal anrufen, Rechnungs- oder Kundennummer müsste ja dem Brief zu entnehmen sein, und fragen, wie denn aus deren Sicht ein Vertragsverhältnis zu stande gekommen ist.

Je nachdem wie die Antwort ausfällt, kann man dann weitermachen.

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Hinweis: Gutachten vorab per Mail.

oder

Das Gutachten erhalten Sie im Original auf dem Postweg.

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Caja Madrid, war einmal eine große spanische Bank, die aber meines Wissens mittlerweile fusioniert ist. Der Rest in Deiner Bezeichnung bezieht sich ja auf elektronische Bankdienstleistungen. Sind die Angaben unter Umständen veraltet?

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Im Inlandzahlungsverkehr beträgt die höchste zulässige Bearbeitungsdauer für Überweisungen in Euro 1 Bankgeschäftstag. Bis wann (auch online) der Zahlungsauftrag der Bank zugegangen sein muss, kann man pauschal nicht beantworten, da es in den AGBs der Bank (findet man auf deren Homepage) individuell geregelt ist.

Wenn Du allerdings jetzt eine Überweisung per Onlinebanking aufgibst, sollte sie grundsätzlich morgen dem Empfängerkonto gutgeschrieben sein.

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Kontaktiere den Geldwäsche-/Betrugsbeauftragten Deiner Bank. Schildere den Sachverhalt. Er hat die Möglichkeit, unter Umständen sogar die Pflicht, den Sachverhalt aufzuklären und insbesondere Rücksprache mit der Bank des Empfängers zu halten. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Zahlung auf diesem Weg zu ihrem Auftraggeber zurückgekommen ist. Die Mitteilung über die Erstattung einer Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, kann den Vorgang unterstützen.

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Vor dem Hintergrund ihrer Informationspflicht ist die Bank verpflichtet Dir, insbesondere im Giroverhältnis, Rechnung zu legen.

Auf deutsch heisst das: Du hast gegenüber der Bank ein Recht auf Kontoauszüge, die Bank die Pflicht sie Dir zur Verfügung zu stellen.

Der Informationspflicht kann die Bank auf verschiedene Art und Weise nachkommen (Postversand/SB-Auszug/Selbstabholer) und je nachdem welche Zustellung in Deinem Fall vereinbart ist, kann es einige Zeit dauern bis Du die benötigten Informationen erhälst.

Also, wenn Du die Auszüge noch nicht bekommen hast, ruf bei Deiner Bank (Hotline im Internet) an, und frag wie Du sie bekommen kannst. Wenn Du Sie bereits bekommen und verlegt hast, schreibe eine kurze Mail und fordere die Auszüge für den Zeitraum von xyz bis xyc an. Frage aber bitte auch nach den Kosten, die dann sehr wahrscheinlich anfallen werden.

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