Kann ich eine Nachprüfung machen?
Hallo,
ich erkläre erstmal meine Lage. Ich bin im letzten Jahr und mache gerade mein Abi. Ich hab allerdings schon 2 LK Defizite. Meine Vorabiklausuren waren echt schlecht. Heißt ich würde jetzt wieder 2 LK Defizite haben und das wäre eins Zuviel. Wird man dann einfach nicht zugelassen, oder gibt es irgendeine möglich doch noch zugelassen zu werden?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LuClRa/1572730394979_nmmslarge__0_0_474_474_60b8823afec13953cb35eeb84ada330b.jpg?v=1572730395000)
NRW...
Wann wird die Zulassung zur Abiturprüfung ausgesprochen? (§§ 30-31)Am Ende der Q2.2 (Gy: 12.2) wird zugelassen, wer unter Berücksichtigung der einzubringenden Kurse die Bedingungen für Block I erfüllt. Das bedeutet im Einzelnen:
- Kein Kurs darf 0 Punkte haben.
- Das Ergebnis EI in Block I muss mindestens 200 Punkte betragen. Dies wird erreicht, wenn im Schnitt jeder Kurs mindestens 5 Punkte hat.
- Die Anzahl der Defizite (Kursergebnisse mit 4 Punkten oder weniger, also Note ausreichend minus oder schlechter) muss begrenzt sein:
- a) Es dürfen maximal 3 LK-Defizite auftauchen.
- b) Die Anzahl der insgesamt erlaubten Defizite (LK-Defizite und GK-Defizite zusammen) hängt von der Anzahl der eingebrachten Kurse ab:
- i) bei Einbringung von 35-37 Kursen (also 27 bis 29 Grundkursen) maximal 7 Defizite (GK-Defizite und LK-Defizite zusammen)
- ii) bei Einbringung von 38-40 Kursen (also 30 bis 32 Grundkursen) maximal 8 Defizite (GK-Defizite und LK-Defizite zusammen).
Wer nicht zugelassen wird kann das letzte Jahr der Q-Phase (Gy: 12) wiederholen, sofern dadurch die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe nicht überschritten wird. Er steigt sofort in die laufende Q1.2 (Gy: 11.2) ein; die alten Noten aus Q2 (Gy: 12) werden unwirksam.
Vor der Zulassungsentscheidung kann man, wenn dadurch die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe nicht überschritten wird, nach § 23 den Antrag stellen, von der Abiturprüfung zurückzutreten. Wenn die Jahrgangsstufenkonferenz dem Antrag zustimmt (das wird sie tun, wenn die Abiturprüfung voraussichtlich erfolglos sein wird), wird das letzte Jahr der Q-Phase (Gy: 12) wiederholt. Dazu steigt man sofort in die laufende Q1.2 (Gy: 11.2) ein. Die alten Noten aus Q2 (Gy: 12) werden unwirksam.
Ein Rücktritt von der Abiturprüfung nach der Zulassung wird als nicht bestandene Abiturprüfung gewertet. Die Abiturprüfung kann man aber nur einmal wiederholen.
ALSO...bei 4 Defiziten im LK biste weg.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Carina521/1616318991342_nmmslarge__0_0_155_155_2e28ed073b4311cb1b59c094d55fad3e.jpg?v=1616318992000)
Es ist an jeder Schule anders. Also frag am besten deine Lehrer.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LuClRa/1572730394979_nmmslarge__0_0_474_474_60b8823afec13953cb35eeb84ada330b.jpg?v=1572730395000)
Ja, wirklich. Das ist in einer Verordnung festgeschrieben, die für jede Schule gilt, an der man Abi machen kann. Siehe meine Antwort an FS.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MScuddle/1612546823230_nmmslarge__126_744_835_835_cfb8dcc771ccd64cae6bc3e64f2ace5c.png?v=1612546823000)
Frag am besten deine Lehrer, es ist an jeder Schule nämlich anders.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LuClRa/1572730394979_nmmslarge__0_0_474_474_60b8823afec13953cb35eeb84ada330b.jpg?v=1572730395000)
Nö. Falsch. Es geht nach Bundesland!