Kann ich eine 125er zweitakter Baujahr 1972 die 16ps drosseln für A1 auch wenn es für das Motorrad keine offizielle Drossel Sätze gab?

1 Antwort

Da du die Änderungen sowieso eintragen lassen müsstest, würde ich an deiner Stelle einen Prüfer deiner zuständigen TÜV-Stelle ansprechen. Dieser wird dir Informationen zu deinem Vorhaben geben und auch genau sagen, welche Vorgaben du einhalten musst.

Das hat den Vorteil, dass du direkt mit dem Prüfer abstimmen kannst, welche Maßnahmen du ergreifen musst, um auch ein positives Gutachten zu erhalten.

Prinzipiell wäre ein Umbau möglich. Folgende Methoden zur Drosselung könnten beispielsweise möglich sein:

  • Einen kleineren Vergaser verwenden
  • Die Bedüsung ändern
  • Einen kleineren Ansaugstutzen verwenden
  • Einen “kleineren” Luftfilter verwenden
  • Einen engeren Krümmer verwenden
  • Einen anderen Auspuff verwenden

Dabei solltest du beachten, dass alle Änderungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und (wie oben geschrieben) vom TÜV abgenommen werden müssen. Und natürlich muss das alles dann in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung, früher Fahrzeugbrief bzw. -schein) eingetragen werden.

Also auf zum TÜV, das sollte dein erster Weg sein.