Nächste Woche soll ich meinen Arbeitsvertrag unterschreiben?
Kann die Chefin das Angebot wieder zurücknehmen?
4 Antworten
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Theoretisch ja, aber ich halte das für unwahrscheinlich.
Erst wenn beide Seiten den Arbeitsvertrag unterschrieben haben, ist er rechtskräftig.
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Ja schließlich ist es ja ihr Laden bzw. Unternehmen
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Grundsätzlich; JA ...
... die Frage wäre, Warum sollte sie es ?
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Warum hast du bedenken? Du sollst nächste Woche kommen. Also das wird schon.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung