Kann ich ein Gebrauchtfahrzeug nach Zulassung zurückgeben?

3 Antworten

https://www.bussgeldkatalog.org/rueckgaberecht-gebrauchtwagen/#:~:text=Liegen%20M%C3%A4ngel%20vor%2C%20sind%20diese,Regel%20von%20einem%20vierzehnt%C3%A4gigen%20Widerrufsrecht.

Liegen Mängel vor, sind diese zunächst vom Verkäufer zu beheben. Erst wenn dieser sich weigert oder der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt, ist ein Rücktritt möglich. Handelt es sich hingegen um ein Fernabsatzgeschäft, profitieren Käufer in der Regel von einem vierzehntägigen Widerrufsrecht.

Du hast ja Gewährleistung nehme ich an, also als Privatperson gekauft. Da musst du dem Händler immer erst die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen, wenn er unter die Gewährleistung fällt. Wenn der Händler versucht, den Mangel zu beseitigen und das nicht klappt, er es wieder versucht und der Mangel auch beim zweiten Mal nicht behoben werden kann, hast du ein Rücktrittsrecht.

Oder wenn während der Gewährleistung ein Garantiefall auftritt und der Händler die Beseitigung des Mangels verweigert. Dann hast du ebenfalls ein Rücktrittsrecht.