Kann ich die Wohung übernehmen (soziale Baugenossenschaft, Miete)?

3 Antworten

Die Wohnungsgesellschaft hat recht, ihr habt keine Anspruch auf die Wohnung, wenn ihr nicht Hauptmieter seid, eventuell lässt sich da was drehen, möglicherweise aber auch nicht.

Anspruch auf Unterstützung hat deine Mutter wenn sie legal hier lebt.

https://grundsicherungs-check.de/grundsicherungsrechner/


Markezoo329 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 09:38

Vielen Dank.
Wenn ich das richtig verstehe liegt es im ermessen der Wohnungsgesellschaft, ob sie Ja oder Nein sagt?

Das Erste was Du tun solltest ist

jetzt

der Genossenschaft beizutreten damit Du einen Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung hast

In meiner gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft werden frei werdende Wohnungen zuerst den Mitgliedern angeboten. Vermutlich ist das bei Euch auch so.

Mit der Wohnung hat die Wohnungsbaugesellschaft recht. Es gibt genug andere Aspiranten, die auf einer Warteliste stehen und vor Euch das Anrecht auf die Wohnung hätten.

Wegen der Grundsicherung müsst man sich erkundigen.