Die 1 % Versteuerung auf ein privates Auto-Abo bezieht sich in der Regel auf die Versteuerung eines Dienstwagens, den ein Unternehmen einem Mitarbeiter zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer monatlich 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern muss. Dies gilt jedoch in erster Linie für Firmenwagen, die dem Arbeitnehmer auch privat zur Verfügung stehen.
Bei einem privaten Auto-Abo, das nicht über den Arbeitgeber läuft, sondern direkt vom Einzelnen abgeschlossen wird, entfällt diese Regel normalerweise. In diesem Fall zahlst du für das Auto-Abo eine monatliche Gebühr, die alle Kosten wie Wartung, Versicherung und oft auch Steuern umfasst, ohne dass eine zusätzliche Versteuerung des Fahrzeugnutzungswerts anfällt.
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