Kann ich den noch benutzen?

2 Antworten

Da steht doch eindeutig, dass der die Voraussetzungen der Fahrerlaubnis-Verordnung erfüllt.


UmOn34 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 23:49

Das ist mir total klar.Hätte die Frage natürlich etwas genauer stellen können habe aber damit nicht gerechnet das 2 Leute die Frage nicht verstehen. Das man den zur Anmeldung benutzen kann das weiß ich, steht ja drauf gelesen hab ich ihn auch.Nur es steht kein Ablauf Datum oder so etwas ähnliches drauf deshalb die Frage ob man den noch nach drei Jahren benutzen kann zur Anmeldung.Da ich im Internet verschiedene Informationen gelesen habe + die Fahrschule meinte maximal 3 Jahre alt.

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UmOn34 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 23:55
@SuperKuhnibert4

Danke danke, auf der ADAC Seite hatte ich tatsächlich nicht nachgeschaut.Lg und schönen Abend.

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