Kann ich das 49-Euro-Ticket als berufliche Ausgabe angeben (Jobcenter)?
Habe evtl. was (weiteres) in Aussicht ab nach den Sommerferien. Etwas weiter weg aber. Und (auch) selbstständig/freiberuflich. Immer mit dem Auto fahren lohnt sich finanziell nicht. So überlege ich, ein Abo des 49-Euro-Tickets abzuschließen. Kann ich das beim Jobcenter als berufliche Ausgabe von meinen Einnahmen abziehen, damit den Gewinn verringern? Bisherige "Jobs" würde ich dann auch versuchen möglichst damit zu fahren, teils geht es aber ohne Auto nicht ...
4 Antworten
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Ich verstehe die Frage nicht.
Die zurück gelegten Kilometer werden mit einer Pauschale vergütet, welche Kosten dir tatsächlich entstanden sind interessiert niemanden.
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Pendlerpauschale-Rechner 2024 - Smart-Rechner.desmart-rechner.de/pendlerpauschale/rechner.php
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Pendlerpauschale: Arbeitsweg berechnen und Steuern sparen - buhlbuhl.de/steuer/ratgeber/pendlerpauschale
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Es können erhöhte notwendige und nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden.
Allerdings lohnt sich das nur dann, wenn der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 100 Euro im Monat die notwendigen berufsbedingten Aufwendungen nicht abdecken würde.
Denn nur der übersteigende Betrag über diesen 100 Euro Grundfreibetrag wäre dann zusätzlich zu berücksichtigen.
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Also nur wichtig, wenn im Bewilligungszeitraum die monatlichen Einnahmen im Schnitt über 100 Euro liegen?
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Nein
Um überhaupt erhöhte notwendige nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen geltend machen zu können, muss das monatliche Bruttoeinkommen min. 400 Euro oder über 400 Euro liegen.
Auf Erwerbseinkommen kann man wie erklärt Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll vom Bruttoeinkommen berechnet dann vom Nettoeinkommen in Abzug bringen.
In der ersten Stufe gibt es den Grundfreibetrag von 100 Euro und der ist eigentlich für berufsbedingte Aufwendungen gedacht, hat man keine oder darunter, dann hat man Glück gehabt.
Wenn das Bruttoeinkommen also bei monatlich min. 400 Euro liegen würde, hat man z.B.erst einmal den Grundfreibetrag von 100 Euro und dann kämen bis auf Höhe der Minijobgrenze weitere 20 % Freibetrag dazu.
Dann kommen bis 1000 Euro Brutto 30 % und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Würdest Du also angenommen dann im Monat notwendige nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen von unter 100 Euro haben, könntest Du nichts zusätzliches absetzen.
Nur wenn Du mehr als 100 Euro an berufsbedingten Aufwendungen hast, kannst Du den Betrag über diesen 100 Euro zusätzlich zu den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen gelten machen.
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Fahrtkosten von der Wohnung zum Arbeitsplatz gelten als Werbungskosten. Diese mindern die Steuerschuld, wenn du über den Pauschalbetrag hinauskommst. wie hoch der bei euch ist, musst du beim Finanzamt erfragen oder über "Dr. Google".
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Es geht hier um Bürgergeld vom Jobcenter und nicht um eine Steuerklärung beim Finanzamt.
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Ja, kannst du.
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Kann man so pauschal nicht mit ja beantworten !
Es kann nur der übersteigende Betrag über den 100 Euro Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll zusätzlich geltend gemacht werden.
Die beruflichen Aufwendungen müssen also notwendig und nachweisbar sein, dann könnte man den Betrag über diesen 100 Euro pro Monat zusätzlich geltend machen.
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Das war nicht die Frage - es ging darum ob er es "absetzen" kann: und das kann er bei Erwerbseinkommen in jedem Falle.
Ob er damit einen zusätzlichen Freibetrag erhält (also über die von dir erläuterten 100 Euro kommt), steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.
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Du musst meinen Kommentar schon richtig lesen und viel wichtiger, auch verstehen !
Erst einmal ist es eine Sie und kein Er und man eben nicht in jedem Fall berufsbedingte Aufwendungen absetzen und einen zusätzlichen Freibetrag gibt es da schon gar nicht.
Wie schon erklärt, kann man nur dann notwendige erhöhte berufsbedingte Aufwendungen zusätzlich zu den Freibeträgen auf Erwerbseinkommen absetzen, was kein zusätzlicher Freibetrag wäre, wenn die 100 Euro Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen diese notwendigen Aufwendungen nicht abdecken würden.
Und dann würde auch nicht alles berücksichtigt, sondern nur der übersteigende Betrag über den 100 Euro Grundfreibetrag.
Es steht also nicht auf einem anderen Blatt Papier, sondern gehört zum Paragraf 11 b SGB - ll.
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Nein, Du verstehst nicht um was es hier geht, da müssen wir auch nicht diskutieren !
Herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort. Es geht mir aber nicht darum, die Ausgaben bei einer Steuererklärung angeben zu können - dazu verdiene ich ohnehin zu wenig - es geht NUR um das Jobcenter. Auch bin ich nicht angestellt, sondern arbeite freiberuflich. Meine Aufträge, Arbeitsorte, Honorare können sich täglich ändern - mehr werden, weniger oder auch ganz weg fallen ...