Kann ich bereits Polizei einschalten?

4 Antworten

ich würde mal sagen ja. Weil A Körperverletzung und B die Drohung. Da du aber nicht weißt wer die waren wird es etwas schwierig, außer du hast dir deren aussehen gemerkt (Gesicht,Körperbau,Größe,Haarfarbe,Hautfarbe)


Fabrizio459 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 01:18

Ein Freund der bei mir war kennt die schon. Ich denke sogar, dass er sogar den ganzen Namen weIß

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ZuumZuum  08.08.2024, 01:22
@Fabrizio459

Dann sind die dumm wie Bohnenstroh, wenn ein zeuge dabei war, und sind ihre Strafe dann selber schuld. Anzeige erstatten wegen Körperverletzung und Bedrohung.

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Fabrizio459 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 01:26
@ZuumZuum

Aber das erfahren die ja dann wenn ich Polizei einschalte? Dann schlagen die mich ja am Ende wirklich noch Krankenhausreif

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ZuumZuum  08.08.2024, 01:30
@Fabrizio459

Das werden die sich zweimal überlegen, wenn denen von den Ermittlern erklärt wird, das auf gefährliche Körperverletzung Knast steht (und nur Knast, Geldstrafe gibt es da nicht mehr). Das das Jugendstrafrecht da was Anderes vorsieht, brauchen die den Jugendlichen ja nun nicht unbedingt auf die Nase zu binden.

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ZuumZuum  08.08.2024, 01:34
@XxMyDreamxX074

Jugendkriminalität, vor allem Bandendelikte, nehmen zu. Die Zeitungen sind ja mitlerweile voll davon. Ein paar Trittbrettfahrer gibt es immer, die meinen das seien alles Kavaliersdelikte.

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Die Polizei wird mich doch komisch anschauen, wenn ich wegen dem schon zur Polizei gehe.

Nein, das wird sie selbstverständlich nicht.

Sind das zufällig Südländer?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fabrizio459 
Beitragsersteller
 08.08.2024, 01:17

Ja ich glaube schon

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Niguez  08.08.2024, 01:21
@Fabrizio459

Well well well

ja kannst einschalten falls du Namen kennst

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ich hätte die Polizei angerufen und alles erzählt und dann siehst ja was passiert.