Kann ich bei jugendamt eine kindeswohlgefährdung melden wenn die person schon 20 jahre alt ist?

4 Antworten

Nichts.

Unser gesetzlicher Auftrag das Kindeswohl zu schützen bezieht sich auf Minderjährige - also U18.

Die Freundin kann sich aber zur Beratung eigeninitiativ ans Jugendamt wenden. Das ist nämlich auch ein Aufgabenfeld des Jugendamtes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

1. Da sie Volljährig ist ist sie kein Kind mehr

2. Ausziehen wenn es geht, so schnell wie möglich.

3. Kannst mal telefonisch nachfragen beim Jugendamt und die Situation schildern. Aber wahrscheinlich ist das beste, wenn sie von dort auszieht. Aber das Problem veim Amt mal auf den Tisch bringen ist ok. Die können dich dann ev weiter vermitteln wenn ein anderes Amt von Nöten ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bis 21 ist das Jugendamt noch zuständig und machen tun die nicht viel

In erster Linie ist es dem Jugendamt wichtig das eine Familie auch als Familie funktioniert. Und werden wohl eine Familientherapie anbieten, dessen Therapeuten vom Jugendamt gestellt werden.

Dann vielleicht, wenn sich nichts ändert, werden sie ihr helfen da raus in eine eigene Wohnung zu kommen und Bürgergeld zu beantragen

Nein. Die junge Frau kann ausziehen. Und sich wehren,