Kann ich bei jugendamt eine kindeswohlgefährdung melden wenn die person schon 20 jahre alt ist?
Hallo meine Freundin ist 20 Jahre alt und es liegt definitiv kindeswohlgefärdung vor. Ihr eltern machen ihr Leben zu Hölle. Deshalb ist meine Frage kann ich das dem Jugendamt melden auch wenn sie schon 20 Jahre alt ist? Wenn ja was würden die dann machen?
4 Antworten
Nichts.
Unser gesetzlicher Auftrag das Kindeswohl zu schützen bezieht sich auf Minderjährige - also U18.
Die Freundin kann sich aber zur Beratung eigeninitiativ ans Jugendamt wenden. Das ist nämlich auch ein Aufgabenfeld des Jugendamtes.
1. Da sie Volljährig ist ist sie kein Kind mehr
2. Ausziehen wenn es geht, so schnell wie möglich.
3. Kannst mal telefonisch nachfragen beim Jugendamt und die Situation schildern. Aber wahrscheinlich ist das beste, wenn sie von dort auszieht. Aber das Problem veim Amt mal auf den Tisch bringen ist ok. Die können dich dann ev weiter vermitteln wenn ein anderes Amt von Nöten ist
Bis 21 ist das Jugendamt noch zuständig und machen tun die nicht viel
In erster Linie ist es dem Jugendamt wichtig das eine Familie auch als Familie funktioniert. Und werden wohl eine Familientherapie anbieten, dessen Therapeuten vom Jugendamt gestellt werden.
Dann vielleicht, wenn sich nichts ändert, werden sie ihr helfen da raus in eine eigene Wohnung zu kommen und Bürgergeld zu beantragen
Nein. Die junge Frau kann ausziehen. Und sich wehren,