Kann ich Ausbilden?

5 Antworten

Hallo Frau Wiebe,

da diese Frage sehr oft gestellt wird, möchte ich gerne ein wenig Licht ins Dunkle bringen. Das Gerücht, dass hauptverantwortlich Auszubildende ohne Ausbilderschein betreut werden dürfen ist schlicht falsch. In jeder Filiale in der ausgebildet wird, benötigt das Unternehmen einen Ausbilder mit Ausbildereignung.

Dieses Gerücht, dass ohne eine abgelegte Prüfung ausgebildet werden darf, haält sich hartnäckig. Das hat auch einen Grund. Welchen? Es gab eine Zeit, in der Führungskräfte eine Befähigung von den Kammern ausgestellt bekommen haben, ohne dafür eine Prüfung abzulegen. Diese Möglichkeit gibt es jedoch seit der Auflage 2009 nicht mehr. Das Gesetz (BBiG §27, 29 und 30) besagt, dass das Unternehmen nach Art und Einrichtung geeignet sein muss. Daneben muss eine fachlich geeignete Person im Unternehmen existieren und diese darf keine Freiheitsstrafen über 2 Jahre haben etc.

Demnach kommen heutzutage Ausbilder nicht darum herum einen Ausbilderschein zu absolvieren. Da so etwas in einem Präsenzkurs oftmals sehr zeitaufwändig ist, kann so etwas mit freier Zeiteinteilung auch online durchgeführt werden. Ein möglicher Anbieter dafür wäre: https://1-a-ausbilderakademie.de/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

nein, leider nicht. In der Handwerksordnung ist ganz klar geregelt, dass in Deutschland Lehrlinge / Auszubildende nur von Meisterbetrieben ausgebildet werden können.

Egal wie viele Antworten hierzu noch kommen, davon gibt es keine Abweichungen und auch keine Gesetzeslücken.

Natürlich ist mir auch klar, dass dies mit der Realität im Handwerk nichts zu tun hat.

Dies ist das Monopol der Handwerkskammern, was es so extrem nur in Deutschland gibt. Sonst fast nirgends auf der Welt.

Dieses Monopol brauchen wir heute auch nicht mehr.

Fakt ist doch, dass in der Realität die Auszubildenden mit den Gesellen auf den Baustellen unterwegs sind, - und von diesen auch ausgebildet werden.

Zum Thema Meisterbrief ja oder nein könnte man nun ganze Referate schreiben.

Wer sich ohne Meisterbrief selbständig machen möchte, dem empfehle ich folgende Seite: www.ohnemeisterbrief.de

Man darf fast alle vollhandwerklichen Arbeiten auch ohne Meisterbrief anbieten. Man muss nur wissen, wie das nach Recht und Gesetz geht. Aber Lehrlinge ausbilden darf man dann immer noch nicht.

(Antwort von klardoch56 am 1. Oktober 2010 00:12 bei folgender Frage: Ausbilden ohne Meisterbrief , geht das ? gestellt von huetti am 02.07.2008 um 16:37 Uhr )

Suchen (Google) hilft.

Nein, Du brauchst die ADA (Ausbildereignungsprüfung) die Du bei der IHK ablegen kannst. Zudem musst Du Festangestellte des zukünftigen Ausbilderbetrieb, und mit den fachlichen Richtlinien von Restaurantfachkräften vertraut sein. Weiter hilft Dir da die IHK und deinem Bekannten wenn Mitglied die DEHOGA. Köche darf man nur als Koch oder Küchenmeister (hat die ADA schon abgelegt) ausbilden, nur die Fachkraft. Die Handwerksordnung hat hiermit nichts zu tun sondern gilt nur für Handwerksberufe unter denen keine Gastronomiebetriebe fallen sondern nur Berufe die Berufe die Mitglied in der Handwerkskammer sind (z.B. Maler, Maurer etc.) Ich bin in der Gastronomie selbstständig komme nicht vom Fach und darf nach der Ausbildereignungsprüfung die Restaurantfachkraft ausbilden.

Auf jeden fall wird einer mit Ausbildereignung und einer der den Beruf (Koch oder Restaurantfachfrau/mann) gelernt hat benötigt. Im idealfall einer der beides hat und fest angestellt ist, Teilzeitkräfte reichen nicht.

7 jahre im beruf tätig sein, oder ausbilderschein


allstargum  14.10.2010, 20:26

Dies ist nicht richtig. Der Ausbilderschein muss sein.

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