Kann ich aufsteigen auch wenn die Herbstprüfung negativ sein sollte?
Ich hab am 6. September, also Freitag, eine Herbstprüfung in Französisch, da ich halt negativ war. Ich habe zwar gelernt aber nicht durchgehend und hab jetzt dadurch ein schlechtes Gefühl deshalb wollte ich fragen was ihr denkt.
Ich hab nur in Französisch einen Fleck gehabt und sonst bin ich recht gut. Ich hab vor den Sommerferien auch mit meinem Klassenvorstand geredet und er meinte dass die Klausel zu bekommen kein Problem sein sollte und ich solle mir keine Sorgen machen wegen Klasse wiederholen oder so. Auf meinem Zeugnis steht halt auch dass ich berechtigt bin, in die nächste Klasse aufzusteigen, aber niemand hat mir wirklich diskret gesagt dass ich die Klausel hab.
Denkt ihr dass ich nicht wiederholen muss auch wenn ich die Wiederholungsprüfung nicht schaffe?