Kann ich an meinem Wohnmobil die Gasflaschen während der Fahrt angeschlossen ( offen ) lassen?

3 Antworten

Können? Ja.

Dürfen? Eventuell ja, eventuell nein. Das kommt drauf an, wie alt Dein Wohnmobil ist, bzw. ob Du einen entsprechenden (wandmontierten) Druckregler mit Crashsensor und Schlauchbruchsicherung montiert hast. 

Zumindest versicherungstechnisch muss die Gasanlage auch eine gültige Prüfung haben.

Das Gasfach muss aber eigentlich leicht zugänglich sein, um im Gefahrfall die Gasflasche schnell wieder zudrehen zu können.

Leider hast du nichts über das Alter deines Wohnmobils gesagt, aber dann wird es auch kompliziert, von wegen Fahrten im Ausland. Ich gehe deshalb einfach mal von einem Wohnmobil neueren Datums (= ab 2002 mit einer 30 bar-Gasanlage) aus.

Nur wenn dein Wohnmobil mit einem Crashsensor und einer Schlauchbruchsicherung ausgestattet ist, darf die Gasflasche während Fahrt angeschlossen bleiben. Ist das Wohnmobil mit einer Duomatik (= automatische Umschaltung zwischen den Gasflaschen) ausgestattet, dann gehören diese Sicherheitseinrichtungen immer dazu. Sinn und Zweck dieser Sicherheitseinrichtung ist die Möglichkeit, während der Fahrt den Aufbau heizen zu können. Das setzt aber auch einen speziellen Kamin für die Heizung voraus, damit die Heizungsflamme nicht durch den Fahrtwind ausgeblasen werden kann. Die einzige Ausnahme ist auf Fähren, da sind die Gasflaschen immer zu schließen.

Ohne diese Zusatzeinrichtungen sind die Gasflaschen vor Fahrtantritt grundsätzlich zuzudrehen, die Gebrauchsflasche muss aber nicht vom Gasschlauch getrennt werden. Die Ersatzflasche muss nicht nur geschlossen, sondern das Ventil muss auch durch eine Schutzkappe gesichert sein.

Der Betrieb eines Kühlschranks während der Fahrt mit Gas ist problematisch, da die Gasflamme durch den Fahrtwind ausgeblasen werden kann und der Kamin dagegen nicht geschützt ist.

Der Gaskasten in meinem Wohnmobil ist auch ungünstig von der Garage aus zu erreichen, aber ich habe (auch) dafür meine Duomatik. Die reduziert die Zugriffe auf den Gaskasten auf ein Minimum. 


Mediachaos  08.08.2017, 17:26

Kleine Korrektur / Ergänzung: Oben ist sicher 30 mbar gemeint, nicht 30 bar...

Alternativ zur Duomatic (oder z.B. Truma DuoControl) gäbe es noch die Option der Truma MonoControl. Da muss man zwar den Regler immer noch manuell zwischen der vollen und der leeren 
Flasche tauschen, aber der Sicherheitsaspekt (Crash-Sensor, spezieller Schlauch) ist identisch. D.h., auch mit dieser Anlage darf die Gasflasche geöffnet bleiben.

Die weiteren Aspekte, also z.B. ob der Kühlschrank dann überhaupt funktioniert, stehen auf einem anderen Blatt. Das hat Schnarchix perfekt beantwortet.

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Schnarchix  17.08.2017, 15:11
@Mediachaos

Klar, mbar waren auch gemeint. Bar sind ein wenig viel... :-)

Die Duomatik war nur beispielhaft gemeint. Es gibt auch andere (und günstigere) Hersteller in diesem Bereich als Truma.

Ich habe eine Zeit lang den Kühlschrank während der Fahrt mit Gas betrieben. Es ging, das muss aber nicht heißen, dass es auch bei andern Modellen geht, da es von zu vielen Faktoren (z.B. Windrichtung und -stärke, Position des Brenners relativ zu den Öffnungen des Kamins) abhängt.

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du solltest abdrehen, den Schlauch brauchst aber nicht abschrauben


Berndi1970 
Beitragsersteller
 07.08.2017, 22:05

Gesetzlich Pflicht ? Komme bei meinem "Ladesystem" schlecht an das Gas-Staufach.Möchte aber auf einem Stellplatz Gas zur Kühlschrankkühlung nutzen.

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emib5  07.08.2017, 22:54
@peterobm

So ganz stimmt das, was der ADAC da schreibt, leider auch nicht.

Bei Altfahrzeugen gibt es i. d. R. keine Installation nach DIN EN 1949 und trotzdem dürfen Gasgeräte während der Fahrt betrieben werden. 

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