Kann ich als Tochter für meine Eltern auskommen?

2 Antworten

Wenn dein Vater Bürgergeldempfänger ist, bekommt er seine Miete bezahlt, dazu seinen Bürgergeldsatz und weitere bedarfsorientierte Hilfen. Welchen Sinn soll es ergeben, dass er bei dir einzieht. Geschweige, dass du noch irgendetwas für ihn zahlen solltest. Bleib besser für dich, das gibt sonst nur Schwierigkeiten. Unterhalt musst du erst oberhalb eines bestimmten Einkommens zahlen und der Selbstbehalt gegenüber Eltern ist ziemlich hoch. Wenn ihr aber zusammen lebt, kann es eine Bedarfsgemeinschaft sein und dann geht es dir wahrscheinlich doch an den Geldbeutel.

Dein Vater kann kostenfrei bei dir wohnen. Du musst das aber dem Vermieter mitteilen. Es ändert sich aber auch sein Leistungsbezug, weil ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Also auch Mitteilung an das JC.