Kann ich als gelernter Malergeselle und Kaufmann ein Maler Betrieb eröffnen?
Hallo irgendwie finde ich nichts im Netz. Ich habe eine Ausbildung als Maler und Lackierer sowie Kaufmann im Großhandel mit Abschluss gibt es die Möglichkeit ein Maler Betrieb zu eröffnen?
Danke schon mal für die Infos
6 Antworten
Du kannst dich im Baunebengewerbe (noch) selbständig machen. Da soll auch die Meisterpflicht wieder eingeführt werden.
Natürlich kannst du ohne Meisterbrief keine Lehrlinge ausbilden.
Ein Malergeschäft kannst du natürlich jederzeit eröffnen, wenn du einen Meister einstellst.
Eröffne und führe einen Wirtschaftsbetrieb !
Die Gesellen und deren Können sind nur 1/3 , der Rest ist Kundengewinnung - Submissionen und vorallem Buch und Rechnungswesen - mit Juristerei Kenntnissen für besondre Kundschaft . Warte drei Bilanzen ab :
Dann kannst immer noch selbst den Meister machen .
Vorraussetzung dafür soll künftig wieder der Meisterbrief sein.
Bei Malern und Lackierern wurde die Meisterpflicht nie abgeschafft.
völlig neu , das läuft schon fast 25 jahre mit ohne brief !
Die Handwerksberufe Steinmetzen und Steinbildhauer, Stukkateure, Maler und Lackierer setzen eine Meisterpflicht voraus ebenso wie...
Im Maler und Lackierer Gewerbe gibt es einen Meisterzwang. Für dich als Maler und Lackierer Geselle, könnte es auf Antrag eine Ausnahme geben, wenn du entsprechende Berufs- und Führungserfahrung hast.
Hier gibt es eine extra Seite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für deine Fragestellung.
Ausschnitt daraus:
Eine Selbstständigkeit im Maler- und Lackierer-Handwerk setzt grundsätzlich eine vollständig abgelegte Meisterprüfung im entsprechenden Handwerk voraus, unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit zunächst im Nebenberuf ausgeübt wird.
Danke und da gibt es doch noch die Altgessellen Reglung