kann ich mit 14 aus der kirche austreten, auch wenn meine eltern dagegen sind?

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In Deutschland ist man ab 14 religionsmündig. Das bedeutet, dass du ohne Einverständnis deiner Eltern auch aus der Kirche austreteten kannst. Du bist nicht einmal verpflichtet deine Eltern darüber zu informieren.

Ja, das kannst du und niemand kann dich daran hindern.

Eins würde ich aber bedenken: das Verhältnis zu deinen Eltern. Wieviel Wert legst du darauf, dass das nicht gestört wird? Natürlich kann man deshalb nicht immer nachgeben. Wenn du auf jeden Fall austreten möchtest, solltest du das auch tun. Aber möglichst so, dass deine Eltern es auch nachvollziehen können. Erkläre es ihnen, ohne dabei ihre Position anzugreifen.

Es gibt auch einen recht guten Grund, warum du das jetzt machen solltest. Hauseltr hat ja schon von den Austrittsgebühren gesprochen. Es besteht die Möglichkeit, dass die ermäßigt oder gar ganz erlassen wird, wenn man mittellos ist. Das bist du als Schüler eindeutig. Leider ist es nicht so, dass der Erlass gewährt werden muss. Manche Beamte wissen aber noch nicht mal, dass er gewährt werden kann. Dann lass dich nicht abwimmeln sonder stelle einfach einen schriftlichen Antrag.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Pastafari

xMenschenkindx  15.12.2011, 16:32

Es besteht die Möglichkeit, dass die ermäßigt oder gar ganz erlassen wird, wenn man mittellos ist

Das ist ein wichtiger Hinweis!

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Kirchensteuer brauchst du noch lange nicht zu zahlen, so dass kein Grund besteht, aus der Kirche auszutreten und deinen Eltern dadurch Kummer zu machen. Vielleicht solltest du dich erst mal informieren, was Kirche wirklich ist und warum Menschen in der Kirche sind, auch wenn sie "viel angestellt" hat.

Wenn du nach gerade mal 14 Lebensjahren schon so reif bist, solche Entscheidungen treffen zu können, dann tue, was du nicht lassen kannst.
Kirche braucht nämlich Begeisterung und keine Mitläufer !

Ein Handicap gibt es allerdings:

Austrittsgebühren [Bearbeiten]

14 von 16 Bundesländer erheben die Behörden eine Gebühr für den Kirchenaustritt. Sie beträgt in Baden-Württemberg zwischen 8,60 und 60 € [14] in Bayern 31 €[15] in Bremen 5 € [16] in Hamburg 31 € [17] in Hessen 25 € [18] in Mecklenburg-Vorpommern 10 Euro [19] in Niedersachsen 24 € [20] in Nordrhein-Westfalen 30 € gemäß Kirchenaustrittsgesetz NRW (seit Mitte 2006), in Rheinland-Pfalz 20,45 € [21] im Saarland 32 € [22] in Sachsen 20 € [23] in Sachsen-Anhalt 25 € [24] in Schleswig-Holstein 10 € [25] in Thüringen 30 € [26]

Keine Gebühr wird in Berlin[27] und Brandenburg[28] erhoben.

Die Stadt Neudenau, Landkreis Heilbronn, gilt mit 60 Euro als bundesweite Spitzenreiterin.[29]

http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt

jop darfste, aber ich glaube in bayern z.b. ist teilnahme am religionsunterricht noch bis 18 pflicht (ohne erlaubnis der eltern nicht dran teilnehmen zu müssen)