Kann Hilfeleistung lebensgefährlich sein?

4 Antworten

Natürlich kann das passieren. Im § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung steht deshalb auch:

(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Satz: No good deed goes unpunished ist übrigens anders gemeint als du es hier darstellst. Da solltest du dich nochmal richtig schlau machen.

Ja, solche Tragödien gibt es. Allerdings sagt das Gesetz, dass sich ein Helfender nicht in Gefahr bringen muss, sondern nur zu der Hilfe, die ihm zuzumuten ist, verpflichtet ist.

Damit wäre deine Frage doch wohl beantwortet^^

Ja, man sollte immer aufpassen, nicht seine eigene Gesundheit aufs Spiel zu setzen, wenn man anderen helfen will.

Bei der Ausbildung zum Ersthelfer wird gelehrt, dass der Helfer sich zuerst selbst sichern muss.

Beim Sprung ins Wasser einen Schwimmkörper mitnehmen oder am Seil mit einem weiteren Helfer verbunden sein.