Kann etwas eindeutig ironisch Gemeintes absichtlich falsch aufgefasst und vor Gericht gegen einen verwendet werden?

1 Antwort

Jede Partei darf vortragen, was sie wie verstanden hat. Die Gegenpartei erzählt dann z.B., warum etwas offensichtlich ironisch gemeint war, und das Gericht entscheidet dann "im freien Ermessen". Ein bekanntes Beispiel wäre der Fall Böhmermann/Erdogan.

Ich finde es so gut, wie es ist : ein ziemlich vernünftiger Dritter überprüft, statt dass Typen aufeinander einprügeln, und die Entscheidung wird von "vierten", der Exekutive, durchgesetzt.