Kann eine GmbH eine duale Ausbildung als schulische Ausbildung "verkaufen"?

2 Antworten

Eine GmbH kann eine duale Ausbildung nicht direkt als schulische Ausbildung "verkaufen", da die duale Ausbildung in Deutschland ein anerkanntes System ist, das aus praktischen und theoretischen Teilen besteht. Der praktische Teil findet in einem Unternehmen statt, während der theoretische Teil in einer Berufsschule unterrichtet wird.

Wenn eine GmbH eine duale Ausbildung anbietet, fungiert sie als Ausbildungsbetrieb und muss die entsprechenden rechtlichen Vorgaben und Standards einhalten. Die Ausbildung wird durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die zuständige Handwerkskammer überwacht und zertifiziert.

Eine GmbH kann jedoch Ausbildungsplätze anbieten und die duale Ausbildung durchführen, aber sie kann diese nicht als rein schulische Ausbildung verkaufen, da die duale Ausbildung in der Praxis und Theorie verknüpft ist.

Duale Ausbildung - Kurz erklärt - IHK Rhein-Neckar

Deutschsprachiges Video: Duale Ausbildung einfach erklärt ...

Ich wüsste nicht, welche Vorteile das sein sollen. Das ist keine schulische Ausbildung.

Kannst Du den genauen Wortlaut mal zitieren? Damit deutlich wird, in welchem Zusammenhang von einer schulischen Ausbildung gesprochen wird?

Ganz allgemein: Bei einer dualen Ausbildung ist der Träger das Unternehmen. Der Vertrag wird mit dem Unternehmen geschlossen. Bei einer schulischen Ausbildung ist der Träger die Schule. Der Vertrag wird mit der Schule geschlossen.


Reyem755 
Beitragsersteller
 12.10.2024, 16:10

Also ohne jetzt reinzuschauen kann ich noch sagen der Vertrag ist mit der Schule geschlossen. Und dort wird dann von einer Tätigkeit im Betrieb geredet. Denn die Schule gehört dem Unternehmen. Die Lehrer sprechen immer von Praktikum. Aber bei einer schulischen Ausbildung hat man doch in den Ferien frei und muss nicht auf 39 Stunden arbeiten. Oder was macht eine schulische Ausbildung aus?

abfrank  12.10.2024, 16:16
@Reyem755

Das stimmt so erst einmal, aber es gibt ja noch eine Menge Sondermodelle. Selbst wenn die Schule von dem ausbildenden Unternehmen gegründet wurde, unterliegt der schulische Teil einer Ausbildung trotzdem der Schulbehörde des jeweiligen Landes. Btw: Reden wir über eine Ausbildung in D?

Wenn eine Ausbildungsvergütung durch den Betrieb fließt, dann ist es legitim, dass es eine normale Urlaubsregelung und keine Ferienregelung.

Also entweder ist das ein spezielles Modell (z.B. um junge Menschen mit Hindernissen in Ausbildung zu kriegen, um den Fachkräftemangel einer bestimmten Branche zu beheben oder eine Art Duales Studium ...) oder an der Geschichte stimmt irgendwas nicht.