Kann ein WfB Mitarbeiter ein Teil seines Vermögen auf ein anderes Konto buchen?
Wenn jemand aus irgendwelchen Gründen von 1. Arbeitsmarkt in eine WfB wechselt, aber noch etwas Vermögen von seiner früheren Arbeit hat. Weil man muss sich doch an das Bundesteilhabegesetz halten. Wenn der Bezirk als Kostenträger sonst von den Vermögen erfährt?