Kann ein Stromanbieter direkt den Strom abschalten lassen oder muss dieser ebenfalls die 4 Wochen Ankündigung rausschicken?
Hallo,
ich bin beim Anbieter E.ON. Dort sind aktuell ca 500€ offen.
nun droht mir dieser mit der Kündigung.
wie sieht das nun mit der stromsperrung aus ? Muss dieser vorher trotzdem eine Ankündigung der versorgungseinstellung raus schicken , welche mir dann 4 Wochen Zeit lässt zu zahlen ?
das die kündigen finde ich nicht dramatisch , da ich dann in die Grundversorgung von E.ON Rutsche und die nicht allzu viel teuerer ist als der normale Tarif.
bitte nur antworten wenn man‘s auch weiß. Hab keine Lust auf nen Ratespiel.
vielen Dank :)
12 Antworten
Sperren kann der Anbieter den Strom unter drei Vorausetzungen:
- Ihr habt oder hattet einen gültigen Energieliefervertrag
- Du als Kunde hast über einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen einen Zahlungsrückstand von mindestens 100 €
- Die Sperrung erfolgt 2 Wochen nach Ankündigung oder später.
Einer Energiesperre kann man sprichwörtlich bis zum letzten Moment entgegen wirken, in dem man bezahlt! Das kann beim sogenannten Sperrkassierer in bar erfolgen, aber auch per Überweisung etc.
Übrigens: einen Überweisungsbeleg muss der Sperrkassierer nicht akzeptieren! entscheidend ist, dass das Geld auf dem Konto angekommen ist.
die meisten Sperrkassierer akzeptieren einen solchen Beleg aber in Rückfrage mit dem Büro, wenn die also bestätigen können, dass das Geld eingegnangen ist oder zumindest angewiesen, ist alles in Butter.
Mein persönlicher tipp: versuch ein Darlehn zu bekommen, allerdings nicht von den netten Herren mit den dunklen Sonnenbrillen die in den Seitengassen herumstehen...
lg, Anna
Ich würde es für sinnvoller halten, deinen bestehenden Stromversorger zu kontaktieren und eine Regelung zur Ratenzahlung zu finden, an die du dich dann auch hältst.
Das bedeutet für dich weniger Ärger und Kosten, als wenn der Strom abgeklemmt werden muss, später wieder angeklemmt und der alte Versorger womöglich noch mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid und womöglich Gerichtsvollzieher gegen dich vorgehen muss. Das sind ja alles Kosten, die du zusätzlich tragen musst.
"Vor der Sperre muss der Versorger zudem bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Er darf eine Energiesperre verhängen, wenn
- er die Sperre vier Wochen vorher androht,
- er den Vollzug der Sperre 8 Werktage vorher in Briefform ankündigt,
- die Kund:innen mindestens einen Betrag von 100 Euro nicht gezahlt haben,
- die Sperre verhältnismäßig ist. Das bedeutet, dass der Verbraucher oder die Verbraucherin dem Energieversorger nicht in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen und
- er Kund:innen in Textform darüber informiert hat, wie sie eine Unterbrechung vermeiden können. Das können örtliche Hilfsangebote sein, Vorauszahlungssysteme, Energieaudits und -beratungsdienste, staatliche Unterstützung oder anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung. Dabei entstehen Ihnen keine Mehrkosten."
Ja, blöd, wenn es schon so weit gekommen ist. Dann scheint ja schon einiges vorgefallen zu sein.
Was der Versorger natürlich daraus macht, wenn er dich sowieso komplett rausschmeißt, weil keine Hoffnung mehr auf eine vernünftige Geschäftsbeziehung besteht, weiß ich nicht.
meine Fixkosten Zahl ich halt nicht direkt und dann kommt’s dazu dass das Geld welches ich dafür hatte bereits fürs einkaufen ausgegeben habe.
Und das solltest du DRINGEND ändern.
Sonst wird irgendwann nicht nur der Strom abgeklemmt, sondern du hast nicht mal mehr eine Wohnung, für die du Strom anmelden könntest, weil du fristlos rausgeflogen bist.
Du klingst wie jemand, dem eine Schuldnerberatung vielleicht mal helfen könnte - mit einer Beratung, wie man sein zur Verfügung stehendes Geld vernünftig einteilt. Vielen wird das ja heute leider nicht mehr im Elternhaus vermittelt, weil die Eltern ihre Finanzen selber nicht auf die Reihe kriegen.
Nun das EON auch dein Grundversorger ist, wird das nicht so reibungslos funktionieren.EON wird dir den Saft abdrehen. Normal wird die Abschaltung, mit der Aufforderund, kurz vorher angekündigt, zu verhindern, wenn der volle Rückstand beglichen ist.
Solange auch die gesetzlich dazu verpflichtet sind die Sperrung 4 Wochen vorher anzukündigen ist das alles kein Problem.
das die kündigen finde ich nicht dramatisch
Was ist das denn für eine Einstellung? Wie wäre es denn die Rechnung zu begleichen um den ganzen Ärger aus den Weg zu gehen? Du hast etwas genutzt also sollte man es auch zahlen.
Hab keine Lust auf nen Ratespiel
Rechnungen zu zahlen anscheinend auch nicht
ich könnte drauf jetzt eingehen , macht jedoch kein Sinn da ich einfach nur wissen will ob die die Ankündigung rausschicken müssen oder Nicht.
Macht auch keinen Sinn, weil du eine gefestigte Einstellung hast und anscheinend laut deinen Beiträgen auch nicht das erste Mal. Jeder kann mal Fehler machen aber immer wieder das ist seltsam.
der Einzige der etwas muß bist du, nämlich bezahlen. Du kannst vielleicht um Ratenzahlung bitten aber sonst nichts
Natürlich kann ich etwas und nämlich mir rechtliches Wissen anschaffen und planen.
Ja das weiß ich aber auf eine Ratenzahlung lässt sich dieser leider nicht ein daher Versuchs ich’s garnicht erst.
unter welchen Bedingungen der sperren darf kenne ich aber ich war mir nicht ganz sicher ob dies auch greift wenn dieser vorher kündigt.