Kann ein Ausländer Bundeskanzler werden?
Oder muss das ein deutscher sein.
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Budeskanzler muss (wie alle Abgeordneten des Bundestags) Bürger der Bundesrepublik Deutschland sein, also einen deutschen Pass haben. Dies sagt aber nichts über seine Wurzeln/Herkunft aus.
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Das ist richtig, aber
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskanzler_(Deutschland)#W%C3%A4hlbarkeit
In der verfassungsrechtlichen Literatur wird aber ganz überwiegend davon ausgegangen, dass hierfür die Regelungen zur Wählbarkeit zum Bundestag entsprechend gelten. [9] Damit würde gelten, dass zum Bundeskanzler nur gewählt werden kann, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, und dem nicht durch gerichtliches Urteil das Wahlrecht entzogen wurde
interessant dürfte das werden wenn die erste Partei auf die Idee käme, eine Person zur Wahl zu stellen, die nicht deutscher Staatsangehörigkeit ist.
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Er muss Deutscher sein, aber er darf Migrationshintergrund haben. Also wenn Dr. Karamba Diaby von der SPD, der einen deutschen Pass hat, aber ursprünglich aus Senegal kommt, Kanzler werden möchte, dann kann er es probieren. Die SPD stellt aber sowieso Olaf Scholz auf.
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Während der US-Präsident in den USA geboren sein muss, muss es ein deutscher Bundeskanzler nicht. Voraussetzung ist nur die Deutsche Staatsangehörigkeit und die Wählbarkeit (mindestens 18 Jahre alt).
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Das du mit Google auf Kriegsfuss stehst, ist bekannt.
Hier gleich unter dem Bild.
https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/kanzleramt/wahl-der-bundeskanzlerin
Das Amt des Kanzlers erfordert also die deutsche Staatsbürgerschaft.
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Jedes Amt im deutschen Bundestag, sowie in den deutschen Landtägen und höhere Ämter wie zum Beispiel dass des/der Bundeskanzlers/Bundeskanzlerin oder das Amt des/der Bundespräsidenten darf nur von einer Person mit einem gültigen deutschen Pass vollzogen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
darf nur von einer Person mit einem gültigen deutschen Pass vollzogen werden
*deutsche Staatsangehörigkeit.
Viele Menschen haben keinen Pass mehr.
Der Bundeskanzler muss aber nicht MdB sein, und ansonsten steht auch im GG nichts darüber, dass der Bundeskanzler Deutscher sein muss:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.html