Kann ein Ausbildungsvertrag mündlich Zustandekommen?

5 Antworten

Grundsätzlich gelten für den Ausbildungsvertrag die gleichen rechtlichen Regelungen wie für den Arbeitsvertrag. Allerdings sind hier die Besonderheiten der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu beachten.

§ 10 BBiG – Vertrag | (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.

§ 11 BBiG – Vertragsniederschrift | (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

 

Fazit zum mündlichen Ausbildungsvertrag:

Der mündlich vereinbarte Ausbildungsvertrag ist eine Woche vor Ausbildungsbeginn gültig, jedoch muss der Vertrag mit Beginn der Ausbildung schriftlich vereinbart sein. Die Schriftform ist hier also lt. § 11 BBiG zwingend vorgeschrieben.


allelebenlassen 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 10:25

Also eine woche darvor ist er rechtsgültig?

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Grundsätzlich: ja

Ein Ausbildungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden und bei der zuständigen Handels-/Handwerkskammer eingetragen werden.

https://ausbilderwelt.de/ausbildungsvertrag-auch-muendlich/


emesvau  23.04.2020, 10:31

Grundsätzlich also doch nein?

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GutenTag2003  23.04.2020, 10:35
@emesvau

Aus § 11 kannst Du dir Reihenfolge / Abfolge entnehmen.

  • der Vertrag wird (mündlich) geschlossen
  • die Inhalte sind … schriftlich niederzulegen

§ 11 BBiG – Vertragsniederschrift | (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen;

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emesvau  23.04.2020, 10:37
@GutenTag2003

Demnach ist die schriftliche Form unabdingbar. Da während der Porbezeit sowieso ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden kann, spielts keine Rolle.

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Den Vertrag, also die verbindliche Zusicherung des Ausbildungsbetriebs, kannst du mündlich abschließen. Wichtig ist, daß du dies belegen kannst, beispielsweise durch einen Zeugen.

Das Formale über die Handwerkskammer oder IHK kann separate geschehen.


TreudoofeTomate  23.04.2020, 13:37

Nein, denn der schriftliche Vertrag muss der zuständigen Kammer vorgelegt werden.

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Muminpapa  23.04.2020, 19:23
@TreudoofeTomate

Lies bitte meine Antwort genau: Du kannst es bereits mündlich verbindlich vereinbaren. Das zweite bleibt davon unbenommen.

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Nein, kann er nicht.

Der Ausbildungsvertrag muss zur Prüfung der zuständigen Handelskammer vorgelegt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nicht wenn er bindend sein soll.


allelebenlassen 
Beitragsersteller
 23.04.2020, 10:46

Hoffentlich nicht bindend

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