Kann ein Ausbildungsvertrag mündlich Zustandekommen?
5 Antworten
Grundsätzlich gelten für den Ausbildungsvertrag die gleichen rechtlichen Regelungen wie für den Arbeitsvertrag. Allerdings sind hier die Besonderheiten der Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu beachten.
§ 10 BBiG – Vertrag | (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.
§ 11 BBiG – Vertragsniederschrift | (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Fazit zum mündlichen Ausbildungsvertrag:
Der mündlich vereinbarte Ausbildungsvertrag ist eine Woche vor Ausbildungsbeginn gültig, jedoch muss der Vertrag mit Beginn der Ausbildung schriftlich vereinbart sein. Die Schriftform ist hier also lt. § 11 BBiG zwingend vorgeschrieben.
Grundsätzlich: ja
Ein Ausbildungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden und bei der zuständigen Handels-/Handwerkskammer eingetragen werden.
Aus § 11 kannst Du dir Reihenfolge / Abfolge entnehmen.
- der Vertrag wird (mündlich) geschlossen
- die Inhalte sind … schriftlich niederzulegen
§ 11 BBiG – Vertragsniederschrift | (1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich niederzulegen;
Demnach ist die schriftliche Form unabdingbar. Da während der Porbezeit sowieso ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden kann, spielts keine Rolle.
Den Vertrag, also die verbindliche Zusicherung des Ausbildungsbetriebs, kannst du mündlich abschließen. Wichtig ist, daß du dies belegen kannst, beispielsweise durch einen Zeugen.
Das Formale über die Handwerkskammer oder IHK kann separate geschehen.
Nein, denn der schriftliche Vertrag muss der zuständigen Kammer vorgelegt werden.
Lies bitte meine Antwort genau: Du kannst es bereits mündlich verbindlich vereinbaren. Das zweite bleibt davon unbenommen.
Nein, kann er nicht.
Der Ausbildungsvertrag muss zur Prüfung der zuständigen Handelskammer vorgelegt werden.
Nicht wenn er bindend sein soll.
Grundsätzlich also doch nein?