Kann ein Anfangsplädoyer auch gleichzeitig das Endplädoyer sein, wenn der Beklagte gesteht?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der "Anfang" des Strafverteidigers ist eine bloße Replik auf den vom Staatsanwalt vorgehaltenen Straftatbestand.

Erst nach erfolgter und geschlossener Beweisaufnahme kann der Verteidiger des Angeklagten (nicht Beklagten, das wäre Zivilrecht!) sein Plädoyer halten, um seinen Mandanten bestmöglichst zu entlasten bzw. die vom Staatsanwalt geforderte Strafhöhe zu minimieren.

Selbstverständlich wird der Angeklagte am Beginn des Beweisverfahrens vom Richter explizit gefragt, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekennt. Dabei hat er auch das Recht, seine Aussage komplett zu verweigern.

Ein reumütiges Geständnis wäre allerdings in jedem Stadium des Gerichtsverfahrens als strafmildernd zu werten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin Volljurist und praktiziere seit über 3 Jahrzehnten

Das Plädoyer findet immer am Ende statt. Am Anfang wird nur seitens der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen und dann geht es in die Verhandlung mit Sichtung der Beweisen, Zeugenaussagen etc. Das ist der Moment, in dem man als Angeklagter dann selber gestehen bzw. dies über den Verteider kundtun kann.

Wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist und keine weiteren Fragen sind, dann gibt erst die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer, dann der Verteidiger.

siehe § 258 StPO "Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes"


Freaki007 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 00:19

Wird nach der Vorlesung der Klage vom Richter noch einmal explizit gefragt, ob der Beklagte sich schuldig oder unschuldig befindet ?

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xXTevlonXx  20.07.2024, 00:23
@Freaki007

Das gibt es im deutschem Strafrecht nicht, da es keinerlei Auswirkung hat, ob der Beschuldigte sich als schuldig oder unschuldig bekennt. Das kennt man eher aus dem amerikanischem Raum. Aber vllt hilft dir das: https://youtu.be/sgSa4owMPds

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Freaki007 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 00:17

Vielen Dank

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xXTevlonXx  20.07.2024, 00:22
@Freaki007

Und die Verlesung der Anklage ist auch nur das, was dem Beschuldigtem objektiv vorgeworfen wird. Das Plädoyer am Ende kann natürlich dann weniger "Straftaten" enthalten, wenn durch die Beweisaufnahme, Zeugenaussagen & Co kein 100%iger Beweis an der Schuld erbracht werden konnte. Im Plädoyer am Ende wird seitens der StA und dem Verteidiger noch mal das ganze zusammengefasst und die "gewünschte" Strafe mitgeteilt.

https://youtu.be/sgSa4owMPds <- vllt hilft dir das

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