Kann ein Anfangsplädoyer auch gleichzeitig das Endplädoyer sein, wenn der Beklagte gesteht?
Guten Abend, wenn ein Beklagter mit seinem Anwalt auf der Anklagebank sitz und im Vorhinein wissend, dass die Beweislage bedrückend ist, kann dann ein Anfangsplädoyer auch gleichzeitig das Endplädoyer sein, wenn der Beklagte gestehen möchte?
Hat eventuell jemand ein Fallbeispiel?
Vielen Dank
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der "Anfang" des Strafverteidigers ist eine bloße Replik auf den vom Staatsanwalt vorgehaltenen Straftatbestand.
Erst nach erfolgter und geschlossener Beweisaufnahme kann der Verteidiger des Angeklagten (nicht Beklagten, das wäre Zivilrecht!) sein Plädoyer halten, um seinen Mandanten bestmöglichst zu entlasten bzw. die vom Staatsanwalt geforderte Strafhöhe zu minimieren.
Selbstverständlich wird der Angeklagte am Beginn des Beweisverfahrens vom Richter explizit gefragt, ob er sich schuldig oder nicht schuldig bekennt. Dabei hat er auch das Recht, seine Aussage komplett zu verweigern.
Ein reumütiges Geständnis wäre allerdings in jedem Stadium des Gerichtsverfahrens als strafmildernd zu werten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/xXTevlonXx/1676841196742_nmmslarge__0_518_988_987_e6650e6d6e35fb3b4c3cb4ac226844ef.png?v=1676841197000)
Das Plädoyer findet immer am Ende statt. Am Anfang wird nur seitens der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen und dann geht es in die Verhandlung mit Sichtung der Beweisen, Zeugenaussagen etc. Das ist der Moment, in dem man als Angeklagter dann selber gestehen bzw. dies über den Verteider kundtun kann.
Wenn die Beweisaufnahme abgeschlossen ist und keine weiteren Fragen sind, dann gibt erst die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer, dann der Verteidiger.
siehe § 258 StPO "Schlussvorträge; Recht des letzten Wortes"
![](https://images.gutefrage.net/media/user/xXTevlonXx/1676841196742_nmmslarge__0_518_988_987_e6650e6d6e35fb3b4c3cb4ac226844ef.png?v=1676841197000)
Das gibt es im deutschem Strafrecht nicht, da es keinerlei Auswirkung hat, ob der Beschuldigte sich als schuldig oder unschuldig bekennt. Das kennt man eher aus dem amerikanischem Raum. Aber vllt hilft dir das: https://youtu.be/sgSa4owMPds
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/xXTevlonXx/1676841196742_nmmslarge__0_518_988_987_e6650e6d6e35fb3b4c3cb4ac226844ef.png?v=1676841197000)
Und die Verlesung der Anklage ist auch nur das, was dem Beschuldigtem objektiv vorgeworfen wird. Das Plädoyer am Ende kann natürlich dann weniger "Straftaten" enthalten, wenn durch die Beweisaufnahme, Zeugenaussagen & Co kein 100%iger Beweis an der Schuld erbracht werden konnte. Im Plädoyer am Ende wird seitens der StA und dem Verteidiger noch mal das ganze zusammengefasst und die "gewünschte" Strafe mitgeteilt.
https://youtu.be/sgSa4owMPds <- vllt hilft dir das
Wird nach der Vorlesung der Klage vom Richter noch einmal explizit gefragt, ob der Beklagte sich schuldig oder unschuldig befindet ?